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Rücktritt vom Vermittlungsvertrag seitend des Vermittlers nach ca 3 jahren

von Jennifer A.

Guten Abend,Ich bin heute mittag ziemlich erschrocken.Vor ca 3 Jahren müssten wir unsere Hündin leider abgeben und haben sie mit einem Schutzvertrag vermittelt.Wir bekamen immer mal wieder Bilder geschickt auf denen schon eine Gewichtszuhname zu sehen war und haben auch drauf hingewiesen; dass sie ziemlich dick aussieht. Dies wurde aber immer wieder verneint und seit ca einem jahr haben wir nichts mehr gehört.Heute bekam ich aber dann ein Bild von einer freundin zugesandt von der Hündin, die mich sehr erschrecken ließ. Man muss dazu sagen, dass eine Gewichtzunahme bei ihrer Statur nicht von Vorteil ist das sie relativ kurze und zierliche Beine hatte und noch dazu teilweise Probleme mit der Schulter hat bei zu viel Gewicht, als wir sie damals bekamen musste sie auch einiges abnehmen, um wieder richtig laufen zu können ohne Schmerzen. Sie hat sehr stark zugenommen das wir daran zweifeln, dass sie genügend Auslauf bekommt, geschweige denn auf das passende Futter geachtet wird.Nun sind wir am überlegen was wir machen können, am liebsten wäre es uns den Hund wieder zu holen.Bei der Vermittlung haben wir folgenden Vertrag genommen : https://auslandstierschutz.jimdo.com/infos-tierschutz/muster-tierabgabevertrag/ .Gibt der uns das recht irgendetwas zu unternehmen und ggf. den Hund zurück zu holen ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters, wie in Ihrem Fall nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.

Den einmal verkauften Hund zurückzuerhalten ist nicht so einfach. Ich kann Ihre Sorge um das gesundheitliche Wohl der Hündin gut nachvollziehen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.

Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt und sich von dem Hund endgültig trennt.

Der neue Eigentümer kann dann (unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Normen) frei über den Hund verfügen.

Um den Hund zurückzuerhalten, müssten Sie einen Herausgabeanspruch gegen die Eigentümer haben, was jedoch schwierig erscheint. Hierfür müsste Ihnen entweder ein vertragliches oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen. Hier wäre zu prüfen, ob die Gewichtszunahme ein „Haltungsfehler“ im Sinne des Vertrages ist und wenn ja, ob Sie die Eigentümer nachweislich aufgefordert haben, diesen abzustellen und sie dies verweigern oder ob „sonstige Gründe“ vorliegen, die eine Unzumutbarkeit des Verbleibs dort belegen.

Da diese Formulierung sehr offen ist, müssten zunächst der Vertrag, die Korrespondenz zwischen Ihnen und die Fotos eingesehen werden und die gesamten Einzelheiten bekannt sein.

Da ein Rechtsstreit, der notfalls von einem Gericht geprüft und entschieden werden müsste, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann, könnten Sie sich auch schon an das zuständige Veterinäramt wenden und den Fall dort sachlich und objektiv schildern, da diese Behörde für die Prüfung der artgerechten Haustierhaltung zuständig ist. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann es mittels geeigneter Auflagen eingreifen. Sollte die Hündin bereits derart fettgefüttert worden sein, dass sie Schmerzen hat und der Zustand bereits Leiden verursacht oder lebensbedrohlich ist, könnte sogar ein strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegeben sein, der gemäß § 17 Tierschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. 

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