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Schutzvertrag

von Anja B.

Hallo, es geht um folgenen Vertrag: https://www.kaninchenschutz.de/docs/info/schutzvertrag-privat.pdf Hierbei handelt es sich allerdings um vier Zwergziegen. Zum Sachverhalt: Habe auf ebay die Verkaufsanzeige von Zwergziegen gefunden. Nach ettlichen Gesprächen, worin ich der Besitzerin erklärte, dass ich nur zwei Ziegen aufnehmen könnte, hatte ich das Gefühl, dass sie unbedingt alle vier loswerden wollte. Erklärte mindestens dreimal im Gespräch, dass ich nur Platz für zwei hätte. Sendete ihr Bilder von den Beschaffenheiten hier. Sie allerdings meinte, dass der platz für alle vier ausreiche. Letztlich machte sie mir ein Angebot, alle vier Ziegen für nur noch 60 Euro zu verkaufen. In meiner Nähe suchte noch jemand dringend Zwergziegen, also schrieb ich frau M. an, und fragte, ob sie mir vielleicht zwei dieser Tiere abnehmen würde. Freudig sagte sie zu. Wir vereinbarten, den Kaufpreis zwischen uns zu halbieren. die Ziegenbesitzerin ließen wir darüber im unklaren. Als wir hier zusammen beim Kaffee alles andere noch besprachen, kam raus, dass die Ziegenbesitzerin auch schon bei Frau M. angefragt hatte. Das ließ uns schlussfolgern, dass sie die Tiere schnell loswerden wollte. Sie gab mir die Begleitpapiere und den obrigen Schutzvertrag. Nun plagt mich allerdings mein schlechtes Gewissen zwecks der Lüge ... Würde der Vorbesitzerin gerne reinen Wein einschenken und ihr sagen, dass die Ziegen getrennt in guten Verhältnissen leben und sie ja die Möglichkeit hätte, sich vor Ort zu überzeugen. Die Ziegen habe ich jetzt drei Tage. Sie haben sich hier gut eingelebt, die beiden anderen bei Frau M auch. Wir stehen immer noch in Kontakt. Muss ich jetzt rechtlich irgendwas befürchten von der Vorbesitzerin, wenn ich ihr offenlegen würde, dass die Ziegen von Anfang an aufgeteilt wurden? Hat sie das Recht, die Tiere zurückzufordern? Ich danke schon mal vielmals, dass Sie sich die Zeit für mein Problem nehmen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, ob die Verkäuferin die Ziegen mit diesem Vertrag zurückfordern dürfte, entnehme ich Ihrer Schilderung, dass die Verkäuferin daran gar kein Interesse haben wird, wenn sie sich so eilig und dringend von den Tieren trennen musste. Es spricht zwar menschlich für Sie, dass Sie ein schlechtes Gewissen haben, Sie sollten aber abwägen, ob es objektiv notwendig ist, die Verkäuferin hiervon zu unterrichten, zumal diese sich ja selbst auch schon an die andere Dame gewandt hatte.

Um rechtlich zu prüfen, ob der Erlaubnisvorbehalt zur Weitergabe und die Strafklausel überhaupt wirksam sind, müssten die Umstände des Verkaufes bekannt sein, insbesondere ist wichtig zu klären, ob es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson oder um eine Züchterin/Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB handelt, da dies Auswirkungen hat. 

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