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Hund wird nicht artgerecht gehalten

von Nicole C.

Seit Geburt vor 3 Jahren lebt Dackel der Schwiegereltern in deren Haushalt. Er (83 J) ist pflegebedürftig und wird von ihr (76 J) gepflegt, wobei ein starkes Abhängigkeitsverhältnis ihrerseits besteht. Diese ist im Dezember gestürzt, hat sich li. Arm gebrochen, Bänder des li. Fusses gerissen, ein Hämatom mit Einblutung ins Gehirn zugezogen. Dackel wurde aus Not bei uns aufgenommen. In folgenden Wochen hat sich der Hund von einem jaulenden, leckenden, ängstlichen (Angstpipi beim Heranrufen) Hund zu einem fröhlichen, ruhigen, aufmerksamen und ausgeglichenen Hund entwickelt, was wir auf Kontakte zu unseren 2 Hunden und 4 Kindern im Haushalt zurückführen. Nach der freiwilligen Entlassung aus dem KH hat die Schwiegermutter den Pflegedienst für den Ehemann abbestellt und versorgt diesen, trotz ihrer schwerwiegenden Verletzungen auf dessen Wunsch alleine, wobei dieser gestützt, angezogen und aufgrund der Inkontinenz mehrmals am Tag hygienisch versorgt werden muss. Es hat sich die Situation eingestellt, dass der Hund bei Besuchen dort nicht nach dem Schwiegervater schaut, sich nicht in dessen Nähe bewegt und sofort mit uns das Haus verlassen will. Wir möchten den Hund auf Dauer behalten, diesen jederzeit besuchsweise dort hinbringen, unserer Ansicht nach wird ihm keine artgerechte Haltung entgegengebracht. Spaziergänge mit dem Hund sind der Schwiegermutter nicht möglich, da sich sich nicht länger als 10 Minuten aus dem Haus entfernen darf, weil der Ehemann eine ständige Umsorgung verlangt. Er möchte den Hund auf jeden Fall zurück, steht nicht vor 14.00 Uhr am Nachmittag auf, kümmert sich in keinster Weise um das Tier und schlägt ihn mit einer Gerte, wenn der Hund "nervt". Er hat uns bei der Kripo angezeigt, was lt. Pol. wohl niedergeschlagen wird. Wenn er eine Privatklage veranlasst, haben wir eine Chance, den Hund aus dem Haushalt zu nehmen? Leider lässt das Tierschutzgesetz offen, wie ausreichender Auslauf und Sozialkontakte für den Hund zu definieren sind.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutzhundeverordnung die Begriffe “ausreichend Auslauf und Sozialkontakte“ näher definieren, bin ich aufgrund Ihrer Schilderung der Ansicht, dass Ihre Schwiegereltern außer Stande sind den Hund artgerecht zu halten. Insofern sollten Sie zum Wohle des Hundes mit Nachdruck versuchen, ihn behalten zu können. Setzen Sie sich umgehend mit dem zuständigen Ordnungsamt und dem Veterinäramt in Verbindung, schildern dort schriftlich die Lage und insbesondere die Tierquälerei mittels einer Gerte. Wenn Zeugen zur Verfügung stehen, benennen Sie diese mit Namen und Anschrift. Der Behörde stehen verschiedene Mittel zur Auswahl, wobei ein begrenztes oder dauerhaftes Tierhaltungsverbot möglich ist. Ob Sie Ihren Schwiegervater wegen Tierquälerei anzeigen sollten, sollte gut abgewogen werden, da dies die Situation unnötig aufheizen könnte.

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