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Nachbar droht mit Anzeige beim Ordnungsamt

von Marion S.

Hallo, wir haben zwei Königspudel, einen 3,5 Jahre alten und einen pubertierenden Junghund mit 13 Monaten. Den Junghund haben wir mit 6 Monaten bekommen und bemerkten, dass er ein Problem mit anderen Hunden hat. Jetzt hat er allerdings zweimal am Abend (mein Älterer ist im Dunkeln unsicher), als wir abgelenkt waren, den Nachbarn und seine Frau angebellt. Er war fünf Meter von der Haustüre entfernt und darum unangeleint. (Wir rechneten nicht damit, da er das noch nie gemacht hatte.) Nach dem zweiten Mal droht mein Nachbar nun mit Anzeige beim Ordnungsamt. Ich habe Angst, dass er, da er eine Entschuldigung nicht annimmt und behauptet, die Hunde seien unerzogen, das Amt " belügt" und diese als gefährliche Hunde angibt und mir die beiden weggenommen werden. Allerdings sind diese Nachbarn bereits tagsüber öfter an den beiden vorbeigelaufen (standen auch unangeleint im Hof) und es war gar nichts. Die Nachbarn sind nicht unsere besten und hassen Tiere. Sie wollten uns bereits das Vögel füttern untersagen. Wir wohnen im gegenüberliegenden Reiheneckhaus. Abstand ist genug da, aber wenn er zu seinem Auto läuft, eben nicht. Was kann passieren, wenn er uns echt anzeigt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es geht aus Ihrer Schilderung zwar nicht eindeutig hervor, aber ich nehme an, dass die Hunde nicht nur bellen, sondern (dabei) auch zu den Nachbarn hinlaufen.

Unabhängig davon, ob überhaupt die Nachbarn überhaupt eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten sollten oder nicht, sollten Sie dies zuallererst strikt unterbinden, indem Sie die Hunde bzw. den, der nicht abrufbar ist, ausschließlich angeleint spazieren führen/oder in den Hof lassen, sofern dieser nicht komplett eingezäunt ist.

Als gefährliche Hunde gelten in Baden-Württemberg gemäß § 2 Kampfhundeverordnung unter anderem auch Hunde, die - unabhängig von ihrer Rasse - in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen. Da die Einstufung eines Hundes durch die zuständige Behörde weitreichende Folgen für die Haltung hat, sollten Sie unbedingt, sobald Sie Post von der Behörde erhalten sich an einen Anwalt für Tierrecht wenden und zunächst eine Akteneinsicht fordern. Äußern Sie sich nicht selbst gegenüber der Behörde, da Sie es unwissentlich damit „nur noch schlimmer machen“ könnten.

Versuchen Sie daher, wenn irgendwie möglich, die Angelegenheit gütlich mit den Nachbarn zu klären um eine Anzeige zu vermeiden.

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