Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Es geht aus Ihrer Schilderung zwar nicht eindeutig hervor, aber ich nehme an, dass die Hunde nicht nur bellen, sondern (dabei) auch zu den Nachbarn hinlaufen.
Unabhängig davon, ob überhaupt die Nachbarn überhaupt eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten sollten oder nicht, sollten Sie dies zuallererst strikt unterbinden, indem Sie die Hunde bzw. den, der nicht abrufbar ist, ausschließlich angeleint spazieren führen/oder in den Hof lassen, sofern dieser nicht komplett eingezäunt ist.
Als gefährliche Hunde gelten in Baden-Württemberg gemäß § 2 Kampfhundeverordnung unter anderem auch Hunde, die - unabhängig von ihrer Rasse - in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen. Da die Einstufung eines Hundes durch die zuständige Behörde weitreichende Folgen für die Haltung hat, sollten Sie unbedingt, sobald Sie Post von der Behörde erhalten sich an einen Anwalt für Tierrecht wenden und zunächst eine Akteneinsicht fordern. Äußern Sie sich nicht selbst gegenüber der Behörde, da Sie es unwissentlich damit „nur noch schlimmer machen“ könnten.
Versuchen Sie daher, wenn irgendwie möglich, die Angelegenheit gütlich mit den Nachbarn zu klären um eine Anzeige zu vermeiden.