zurück zur Übersicht Kater über TASSO gefunden, aber neue Besitzer unerreichbar 28.11.2017 von Stefanie P. Hallo, ich wurde benachrichtigt, dass unser Kater nach nun fast neun Monaten wieder aufgetaucht ist. Er sollte von den neuen Besitzern geimpft werden und dieser hat den Chip entdeckt. Laut der Ärztin haben diese Leute ihn schon länger und haben alles nltife getan, um zu erfahren, ob er vermisst würde. Sie bat die Herrschaften am Abend erreichbar zu bleiben. Da ja ersichtlich war, dass es Besitzer gibt und er vermisst wird. Nun werden diese nicht erreicht. Die Ärztin ist selbst schon ganz panisch weil die Leute wohl auf Urlaub fahren und oder umziehen. Morgen! Sie war bei ihnen noch am Abend, hat geklingelt und einen Zettel hinterlassen. Nun sitze ich hier. Voller Freude, dass ich meinen Kinder sagen kann, dass unser Schmuser noch lebt und heimkommt. Und nun ist er nicht auffindbar?! Hätte die Ärztin ihn nicht da behalten müssen? Ich bin grad emotional verärgert. Freudig und wütend. Was ist, wenn von diesen Herrschaften nichts mehr gesehen und gehört wird?Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihren Kater mittlerweile wohlbehalten wieder bei sich. Ich kann Ihre Wut und Ihre Verzweiflung gut nachvollziehen, da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte um Verständnis für die sachliche Antwort. Hätte die Tierärztin den für sie fremden Kater gegen den Willen der derzeitigen Besitzer einbehalten, hätte sie unberechtigt fremdes Eigentum zurückgehalten. Die Rechtsbeziehung besteht ja zwischen Ihnen und den derzeitigen Besitzern, die Tierärztin ist eine unbeteiligte Dritte. Indem sie die Besitzer aufgeklärt hat, dass es eingetragene Halter und eine Vermißtenanzeige gibt, diese aufgefordert hat erreichbar zu sein, abends sogar noch dort war und sie deren Namen und Adresse hat, hat sie alles Erforderliche getan. Sie könnten eine Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung erstatten. Die Polizei kann dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Tierärztin dazu auffordern, die Daten der derzeitigen Besitzer offenzulegen. Ihnen gegenüber darf sie dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bzw. nur mit Einwilligung der Betroffenen. Über einen Rechtsanwalt könnten Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte fordern, um auf diesem Wege an die Kontaktdaten der derzeitigen Besitzer zu kommen, um so den Kater zurückfordern zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihren Kater mittlerweile wohlbehalten wieder bei sich. Ich kann Ihre Wut und Ihre Verzweiflung gut nachvollziehen, da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte um Verständnis für die sachliche Antwort. Hätte die Tierärztin den für sie fremden Kater gegen den Willen der derzeitigen Besitzer einbehalten, hätte sie unberechtigt fremdes Eigentum zurückgehalten. Die Rechtsbeziehung besteht ja zwischen Ihnen und den derzeitigen Besitzern, die Tierärztin ist eine unbeteiligte Dritte. Indem sie die Besitzer aufgeklärt hat, dass es eingetragene Halter und eine Vermißtenanzeige gibt, diese aufgefordert hat erreichbar zu sein, abends sogar noch dort war und sie deren Namen und Adresse hat, hat sie alles Erforderliche getan. Sie könnten eine Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung erstatten. Die Polizei kann dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Tierärztin dazu auffordern, die Daten der derzeitigen Besitzer offenzulegen. Ihnen gegenüber darf sie dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bzw. nur mit Einwilligung der Betroffenen. Über einen Rechtsanwalt könnten Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte fordern, um auf diesem Wege an die Kontaktdaten der derzeitigen Besitzer zu kommen, um so den Kater zurückfordern zu können.