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Hund zerbeisst Teil der Rücksitzbank

von J W.

Hallo Frau Fries, wir waren vor Kurzen mit den Auto einer Bekannten unterwegs. Mein Hund fuhr dort im Kofferraum mit. Da die Bekannte selbst Hundebesitzerin ist, war der Kofferraum dementsprechend mit einer Schonmatte und einen Hundegitter zwischen Rücksitzbank und Kofferraum ausgestattet. Während der Fahrt hat mein Hund leider einen Teil der Rücksitzbank zerbissen sowie einen Gurt angeknabbert. Während der Fahrt haben wir das leider nicht bemerkt sodas wir es weiter verhindern hätten können. Ich habe den Schaden mit Kostenvoranschlag der Reparatur meiner Hundehaftpflichtversicherung gemeldet. Diese meldet nun das sie die Reparaturkosten nur abzgl. einer Mithaftung von 50 % übernehmen werden. Die Forderung ist nicht voll zu befriedigen weil eine Mitverantwortung vorliegt. Der versicherte Hund wurde nicht so im Fahrzeug untergebracht, wie es notwendig gewesen wäre um die während der Fahrt verursachten Schäden zu verhinden. Bei Berücksichtigung aller Umstände, die zum Schadeneintritt führten, ist eine Mithaftungsquote von 50 % als angemessen anzusehen, welche den Umfang des zu leistenden Schadenersatzesnach §254 BGB entsprechend reduziert. Meine Frage ist nun ob das rechtens ist und wenn ja, wie sollte ein Hund sonst im Auto transportiert werden damit ein solcher Schaden übernommen worden wäre? Vielen Dank Vorab Mit freundlichen Grüßen J.W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie zusammen mit der Bekannten in deren Auto unterwegs waren oder ob Sie sich deren Auto geliehen haben und die Bekannte nicht dabei war.

Zunächst grundsätzliches vorweg, unabhängig davon, ob sie dabei war ohne nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter, so wie von Ihnen auch gemacht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.

Hieran knüpft die Versicherung offensichtlich an und ist der Meinung, die Geschädigte habe ein Mitverschulden. Ob dies überhaupt gegeben ist und wenn ja ob dies tatsächlich die Hälfte ausmacht, was mir allein aus Ihrer Schilderung sehr hoch erscheint, kann erst konkret beurteilt werden, wenn die Einzelheiten bekannt sind, insbesondere ob Ihre Bekannte bei der Fahrt dabei war, ob das Auto schon vorher (durch den eigenen Hund der Bekannten beschädigt worden war, die Höhe des vorveranschlagten Schadens etc.). Ein solcher Schaden ließe sich letztlich nur vermeiden, wenn der Hund in einer gesicherten Autotransportbox befördert wird, so dass er nichts zerstören kann.

Wenden Sie sich daher bei Bedarf mit den Schreiben der Versicherung sowie den anderen Unterlagen an eine/n spezialisierten Anwalt/in. Alternativ kann auch Ihre Bekannte sich anwaltlich beraten lassen, ob und wie sie ihren Schadensersatzanspruch gegen Sie als Hundehalterin zum Großteil bzw. im Ganzen von der Versicherung erstattet bekommen kann.

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