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Katze in Marderfalle gefangen!

von Gerhard K.

SgDH, meine Katze ist kürzlich bei einem Nachbarn in eine Marderfalle geraten. Dies ist in 2017 bei einem anderen Nachbarn schon mal passiert. Sie wurde in beiden Fällen glücklicherweise nicht verletzt. Ist das Aufstellen einer solchen Marderfalle in einem offenem Carport auf einem Privatgrundstück erlaubt? Ich glaube nicht, dass mein Nachbar einen Jagdschein bzw. eine Genehmigung zur Aufstellung einer solchen Falle besitzt. Glücklicherweise konnte ich meine Katze befreien da die Falle so aufgestellt war, dass meine Katze durch Rufe nach Ihrem Namen antwortete. Welche Vorgehensweise würden Sie mir raten um dies in Zukunft zu vermeiden. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein/einer behördlichen Erlaubnis. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends kontrolliert werden.

In Bayern benötigten „Nichtjäger“ zuvor eine Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde, die auf Antrag erteilt wird, wenn der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse durch die Teilnahme an einem qualifizierten Fallenjagdlehrgang nachgewiesen wird und die Fallen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sie könnten daher schriftlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Jagdbehörde eine Anzeige erstatten. Fügen Sie wenn möglich Beweisfotos bei und benennen mögliche Zeuge mit Name und Adresse. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und trennen klar zwischen Tatsachen, eigenen Vermutungen oder Schlussfolgerungen und Informationen, die Sie nur über Dritte vom Hören-Sagen kennen, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Bitten Sie um Überprüfung und beantragen nach Abschluss über das Ergebnis informiert zu werden, notfalls ist über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit hängt auch das weitere Vorgehen ab. Selbst wenn er sich rechtmäßig verhält, darf er Ihrer Katze dadurch keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Qualen zufügen. Sollte die Katze verletzt werden durch/in der Falle, muss er für den entstandenen Schaden, sprich die Tierarzt- und Fahrtkosten, haften. 

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