Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein/einer behördlichen Erlaubnis. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends kontrolliert werden.
In Bayern benötigten „Nichtjäger“ zuvor eine Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde, die auf Antrag erteilt wird, wenn der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse durch die Teilnahme an einem qualifizierten Fallenjagdlehrgang nachgewiesen wird und die Fallen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Sie könnten daher schriftlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Jagdbehörde eine Anzeige erstatten. Fügen Sie wenn möglich Beweisfotos bei und benennen mögliche Zeuge mit Name und Adresse. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und trennen klar zwischen Tatsachen, eigenen Vermutungen oder Schlussfolgerungen und Informationen, die Sie nur über Dritte vom Hören-Sagen kennen, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Bitten Sie um Überprüfung und beantragen nach Abschluss über das Ergebnis informiert zu werden, notfalls ist über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit hängt auch das weitere Vorgehen ab. Selbst wenn er sich rechtmäßig verhält, darf er Ihrer Katze dadurch keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Qualen zufügen. Sollte die Katze verletzt werden durch/in der Falle, muss er für den entstandenen Schaden, sprich die Tierarzt- und Fahrtkosten, haften.