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Umgang mit Fundtieren

von Kerstin W.

Guten Tag, wir haben hier regional das Problem, dass Fundtiere so gut wie nie dem Ordnungsamt gemeldet werden. Entweder die Finder kümmern sich drum und behalten das Tier oder bringe es ins Tierheim. Oder aber sie melden es dem Tierschutzverein. Dieser meldet die Tiere nicht, bringt sie ins Tierheim, wenn dort Platz ist, wenn nicht, bleibt das Tier am Fundort und damit hat es sich erledigt. Seit einem Jahr helfen wir und werden immer öfter um Hilfe gebeten. Wir sind jedoch kein Tierschutzverein. Vom Bürgermeister bekommen wir kein Hilfe, haben ganz detailliert die Probleme geschildert und Lösungen angeboten. Er hat dies schriftlich abgelehnt. Und erst heute wurden wir vom Ordnungsamt angelogen. Ich wies letzten daraufhin, dass ich Anzeige erstatten werden, wenn mit Fundtieren nicht ordnungsgemäß und auch zum Wohle des Tieres entschieden wird. Ich erhielt heute die Info vom OA, der TSV hätte das Fundtier ganz ordnungsgemäß gemeldet. Ich habe vor Ort alles aufgenommen und fotografiert und keiner wollte die Unterlagen haben. Also hat der TSV lediglich ein Tier gemeldet und keiner weiss wie es aussieht. Das ist die KURZfassung der Sache hier vor Ort. Die Chefin vom TSV kann sich auch 1 Woche nach Auffinden einer Fundkatze an diese nicht mehr erinnern. Sie hatte sie gleich weitergegeben, ohne Meldung ans Ordnungsamt und als eine Frau anrief, die eine solche Katze vermisst, meinte sie, es sei keine gemeldet worden. Wir hatten einst einen Fundkater direkt beim Bürgermeister abgegeben. Da war aber was los. Wir informierten das Ordnungsamt mündlich und schriftlich auf der Box, dass wir eine Stelle haben, wo das Tier bleiben könnte. Wir wollten aber mal um Hilfe gebeten werden und nicht schon wieder die Kosten alleine zahlen. Das Tier wurde zum Tierarzt gebracht, dort blieb es eine Woche, dann holte die Frau, die bereit war das Fundtier aufzunehmen es einfach beim Tierarzt ab und klärte das vorab mit dem Ordnungsamt. Eine Woche später brachte sie den Kater zur Kastration in die Klinik und erfuhr dann dort, dass er danach ins Tierheim käme. So geschah es auch, er wurde zwischenzeitlich vermittelt. Ich habe einst das Fundtier dem Ordnungsamt gemeldet, es wurde jedoch nie im Stadtanzeiger (1mal im Monat Zeitung von der Stadt) abgedruckt. WAS können wir tun? Es grüßt Sie Kerstin W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist die Situation, dass die Städte und Gemeinden mit der Fundtierproblematik am liebsten nichts zu tun haben wollen, bundesweit verbreitet. Immer wieder müssen Tierärzte ihre für verletzte Fundtiere entstandenen Kosten einklagen.

Im März 2015 hat sich z.B. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins für die Pflege von Fundtieren beschäftigt (Az. 1 S 570/14). Der Orientierungssatz lautet:

„1. Gemeinden haben Tierschutzvereinen die Kosten für die Pflege von Fundtieren zu erstatten.(Rn.3)

2. Da es nach § 3 Nr. 3 TierSchG verboten ist, ein Tier auszusetzen oder zurückzulassen, ist in aller Regel davon auszugehen ist, dass es sich um ein Fundtier handelt.(Rn.5)“.

Den für Ihren Fall wahrscheinlich hilfreichen Beschluss mit der ausführlichen Begründung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE150018230&psml=bsbawueprod.psml&max=true.

Da Ihre konkrete Situation sehr kompliziert erscheint, (Beteiligt sind ein Tierschutzverein, ein Tierheim, die Gemeinde und Sie als Privatperson/ein Zusammenschluss aus Privatpersonen) und es schon Schriftverkehr mit der Behörde gibt, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich an einen spezialisierte/n Anwalt/in für Tierrecht um sich verbindlich und umfassend beraten zu lassen.

 

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