zurück zur Übersicht

Hundesteuer trotz Tasso-Plakette

von Nicole K.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne mal gewußt ob ich Hundesteuern zahlen muß, trotz das mein Hund bei TASSO e.V. registriert ist und eine Plakette von TASSO e.V. trägt? Mit freundlischen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass man keine Hundesteuer zahlen muss, wenn der Hund gechipt ist. Dies ist falsch. Die Hundesteuer ist ein ordnungspolitisches Mittel, um zum einen die Zahl der gehaltenen Hunde in einer Stadt zu begrenzen und dient zum anderen, wie alle anderen Steuern auch, zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt. Der Mikrochip dagegen dient der individuellen Identifizierbarkeit eines Tieres. Die Registrierung bei Tasso, einem privaten Verein, dient dazu Ihren entlaufenen Hund schnellstmöglich wieder zurückvermitteln zu können. Sie sehen, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Falsch ist auch übrigens die weit verbreitete Annahme, dass mit Zahlung der Hundesteuer die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots entfällt!

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung