Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich freue mich, dass Sie nach 1,5 Jahren endlich Ihre Katze wiedergefunden haben.
Rechtlich gesehen, macht das Tierheim ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht aufgrund der entstandenen Kosten geltend. Dass ein solches Recht an Gegenständen existiert (z.B. an dem in der Werkstatt reparierten Auto) ist eindeutig, rechtlich umstritten ist jedoch, ob es ein solches Recht auch an Hautieren gibt. Hierzu muss man sich die verschiedenen Urteile anschauen. So gibt es Gerichte, die ein solches Recht bei Hunden generell ausschließen (AG Duisburg, Urteil vom 28. Juli 2009 · Az. 77 C 1709/08), andere wiederrum bejahen es, prüfen aber ob das Tier im Einzelfall unter der Trennung von dem Halter leidet und daher doch sofort herausgegeben werden muss. Leider passen die Urteile nicht zu einhundertprozentig auf Ihre Situation, da die Hunde von Tierärzten zurückgehalten wurden und es um eine Trennung von Tagen ging. Bei Ihnen kommt leider hinzu, dass die Katze ja bereits seit längerem von Ihnen getrennt war.
Hinsichtlich der Kosten ist zwischen den Kosten für die notwendige medizinische Versorgung und den Verpflegungskosten zu unterscheiden. Wie Sie richtig schreiben, müssen Sie die notwendigen Tierarztkosten bezahlen und grundsätzlich auch die notwendige Verpflegung. Da das Tierheim den Chip (angeblich) nicht auslesen konnte, wurde der Aufenthalt verlängert und pro Tag teurer. Hier könnten Sie dem Tierheim seine Schadensminderungspflicht entgegenhalten. Dass der Transponder aufgrund seines Alters bzw. eines Defekt angeblich nicht auszulesen gewesen sei, wird ja durch die Tatsache, dass es schließlich doch ging, wiederlegt.
Im Ergebnis müssen Sie daher etwas zahlen, fraglich ist jedoch in welcher Höhe.
Fordern Sie das Tierheim daher schriftlich auf, Ihnen Ihre Katze, also Ihr Eigentum unverzüglich herauszugeben und Ihnen eine ordnungsgemäße Abrechnung sprich, um die Ihres Erachtens unnötigen Tagen im Tierheim zu kürzen. Sollten Sie den Betrag nicht im Ganzen zahlen können, bieten Sie eine realistische Ratenzahlung an, bestehen jedoch auf die sofortige Herausgabe.
Sollte Sie sich nicht gütlich mit dem Tierheim einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht, um schnellstmöglich Ihre Katze wieder nach Hause holen zu können.
Wenn Sie nur wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, können Sie sich in Hamburg statt dessen an die ÖRA-Rechtsberatung wenden (http://www.hamburg.de/rechtsberatung/).