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Operation hund

von Tina T.

Hallo Frau Fries. Ich habe mit meinem Exfreund zusammen eine französische Bulldogge. Wir waren 7 Jahre ein Paar und der Hund ist jetzt 6. Wir haben uns geeinigt mündlich, dass ich unseren Hund alle 2 Wochen bekomme. Was bisher ganz gut geklappt hat. Vor kurzem kam es zum Streit und er möchte, egal was es ist, über den Hund bestimmen, kümmert sich aber eigentlich gar nicht darum was Tierarzt und Gesundheit angeht. Vor Monaten hatte der Hund Flöhe als ich sie an meinem Wochenende hatte . Selbst das hat er nicht bemerkt ich musste am Wochenende zum Notdienst und die Ärztin meinte so arg wie der Befall sei, waren die Flöhe schon länger. Jetzt steht die Gesundheit vom Hund auf dem Spiel. Nova hatte 2016 einen Erstickungsanfall das erste Mal ich fuhr in die Tierklinik,  sie bekam Tabletten und eine Spritze. Und unser haustierarzt hat festgestellt, dass ihr Gaumensegel zu lang ist und evtl Probleme im Alter bzw Wetter oder Erkältung machen kann. Was mittlerweile immer öfter eintritt. Nova hat ganz oft Atemprobleme und ich musste 2 mal 2017 letztes ja hat mir eine Ärztin schriftlich gegeben das Nova operiert werden sollte und jetzt vor kurzem hatte sie einen Anfall und ich war bei unserem Haustierarzt, der sagte eine Operation wäre zu überlegen, weil Nova als sie bei mir war wieder einen Prollaps hatte. Dies ist lebensbedrohlich für den Hund. Mein Exfreund weigert sich, den Hund operieren zu lassen. Ich bin total fertig und weiß nicht was ich tun soll. Hat er das Recht, über den Hund allein zu bestimmen was die OP angeht, wenn es bereit sind der Tierarzt bestätigt, dass es nötig ist? An wen außer Anwälte kann ich mich wenden, weil das nötige Kleingeld fehlt mir leider. Ich bin durch Erkrankung derzeit nicht beschäftigt aber mir tut das im Herzen weh und ich kriege es bald an die Nerven zu sehen, dass mein Hund jedes mal kurz vorm Ersticken ist und mein Exfreund sagt, er lässt nichts machen. Liebe Grüße Tina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst einmal weise ich dringend auf Ihrer beide Verpflichtung aus den §§ 1 und 2 Tierschutzgesetz hin, wonach diejenigen, die ein Tier halten, betreuen oder zu betreuen haben (unabhängig vom Eigentum), dafür verantwortlich sind, das Leben und Wohlbefinden des Tieres zu schützen und ihm nicht ohne vernünftigen Grund (wobei Geldmangel keine Entschuldigung ist) Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Hierunter fallen auch notwendige -in Ihrem Fall offensichtlich sogar- lebensnotwendige tierärztliche Behandlungen und/oder Operationen. Ein Unterlassen kann daher je nach den Umständen des Einzelfalles eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Da Sie schreiben, dass Sie den Hund gemeinsam angeschafft haben und sich auch nach der Trennung noch gemeinschaftlich kümmern, nehme ich an, dass Sie auch nach wie vor beide noch Miteigentümer der Hündin sind und Sie daher auch berechtigt und verpflichtet sind, notwendige Behandlungen durchführen zu lassen. Fragen Sie den Tierarzt z.B. im Vorfeld, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Um zu vermeiden, dass das für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständige Veterinäramt Ihnen die Auflage erteilt, die notwendigen Behandlungen durchführen zu lassen, sollten Sie -auch und vor allem zugunsten Ihrer Hündin möglichst kurzfristig eine Lösung finden bzw. durchsetzen.

Um sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen zu können, können Sie bei geringen Einkommen versuchen bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Mit diesem Schein kann der Rechtsanwalt bzw. die Anwältin seine/ihre Gebühren direkt mit dem Gericht abrechnen. Auf die Zahlung der 15,00 EUR, die Sie selbst noch dazuzahlen müssten, kann der Anwalt im Einzelfall aber verzichten.

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