zurück zur Übersicht Hund ohne Herkunft 13.04.2018 von Jendrik R. Hallo, über einige Ecken haben wir einen Hund bekommen. Er war bei einer älteren Dame, die sich nicht um ihn kümmern konnte. Er war weder gechipt, noch geimpft. Als wir ihn bekommen haben sind wir sofort zum Tierarzt und haben ihn chippen und impfen lassen. Nun wollten wir ihn bei der Stadt Lübeck anmelden und uns wurde gesagt, dass das alles illegal war, da man nur Hunde mit Chip und Impfung bekommen darf. Und da wir keinen Vorbesitzer nennen können wäre dies eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt wollte nun den Impfpass, um zu sehen wie alt der Hund ca. ist. Was kann nun schlimmsten Falls auf uns zukommen? Was passiert, wenn man den Hund zu spät angemeldet hat? Vielen lieben Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Aussage der Stadt Lübeck, dass man nur Hunde mit Chip und Impfung kaufen/aufnehmen dürfe, ist verwunderlich, da es in Deutschland keine Impfpflicht für Hunde gibt, lediglich Hunde, die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wurden, müssten zwingend gegen Tollwut geimpft sein. Wäre diese Behauptung richtig, dürften Sie zum Beispiel keinen achtwöchigen Welpen kaufen, da dieser zwar gechipt, aber noch nicht gegen Tollwut geimpft sein könnte, da diese Impfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist. Auch aus dem Landes-Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ergibt sich nur die allgemeine Kennzeichnungspflicht (§ 5) aber keine Impflicht. Aus der Hundesteuersatzung (§ 9) der Stadt Lübeck ergibt sich die Pflicht einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme anzumelden. Dabei ist u.a. die Rasse des Hundes und der Name und die Anschrift des Vorbesitzers anzugeben. Diese Angaben können (nicht müssen) z.B. durch einen Impfausweis überprüft werden. Ich nehme an, dass dies seitens der Stadt gemeint war. Verstöße gegen die Hundesteuersatzung sind tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 12 der Satzung in Verbindung mit § 18 KAG mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 EUR geahndet werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Aussage der Stadt Lübeck, dass man nur Hunde mit Chip und Impfung kaufen/aufnehmen dürfe, ist verwunderlich, da es in Deutschland keine Impfpflicht für Hunde gibt, lediglich Hunde, die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wurden, müssten zwingend gegen Tollwut geimpft sein. Wäre diese Behauptung richtig, dürften Sie zum Beispiel keinen achtwöchigen Welpen kaufen, da dieser zwar gechipt, aber noch nicht gegen Tollwut geimpft sein könnte, da diese Impfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist. Auch aus dem Landes-Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ergibt sich nur die allgemeine Kennzeichnungspflicht (§ 5) aber keine Impflicht. Aus der Hundesteuersatzung (§ 9) der Stadt Lübeck ergibt sich die Pflicht einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme anzumelden. Dabei ist u.a. die Rasse des Hundes und der Name und die Anschrift des Vorbesitzers anzugeben. Diese Angaben können (nicht müssen) z.B. durch einen Impfausweis überprüft werden. Ich nehme an, dass dies seitens der Stadt gemeint war. Verstöße gegen die Hundesteuersatzung sind tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 12 der Satzung in Verbindung mit § 18 KAG mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 EUR geahndet werden kann.