zurück zur Übersicht Extra Miete für Hund 18.04.2018 von Carolin R. Hallo Frau Fries, erstmal ein Lob für den Service den Sie bei Tasso anbieten! Es ist toll so eine Möglichkeit für eine erste rechtliche Einschätzung wahrnehmen zu können! Hier meine Anfrage: Ich haben einen Dackelmischling (Lotti) und möchte mit ihr zu meinen Freund in die Mietwohnung ziehen. In der Hausordung steht folgendes zum Thema Tierhaltung: IV. Haustiere 1. Das Halten oder zeitliche Verwahren von Tieren bedarf der ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Genossenschaft. Die Zustimmung kann widerrufen werden. Mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres endet die Erlaubnis. Vom Zustimmungsvorbehalt sind Kleintiere (z.B. kleine Vögel, Zierfische), die sich ständig in Käfigen oder sonstigen Behältnissen aufhalten, ausgenommen. Die Anzahl ist auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. 2. Bei der Haustierhaltung sind die hygienischen Erfordernisse zu beachten. Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in den Häusern und Wohnanlagen darf durch die Haustierhaltung nicht beeinträchtigt werden. 3. Von Tieren des Mieters auf dem Grundstück und in der Wohnanlage ausgehende Verunreinigungen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Für entstandene Schäden und Verunreinigungen, die sich aus der Haustierhaltung ergeben, haftet der Tierhalter. Mein Freund wollte mich und Lotti nun bei der Baugenossenschaft anmelden und Sie sagten, dass der Hund 15€ extra Miete im Monat zahlen soll ( wegen zusätzlicher Verunreinigung,...) und DNA abgeben soll, damit ev. hinterlassenschaften vom Hund zugeordnet werden können. Die Nachbarn haben alle ihr Einverständnis für die Hundehaltung gegeben. Meine Frage: Ist es rechtens extra Miete für den Hund zu verlangen? Wer trägt die Kosten für den DNA Test? Bin ich überhaupt verpflichtet DNA von meinem Hund abzugeben? Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus herzlich! Mit freundlichen Grüße, Carolin R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Forderung nach einer Extrazahlung für die Hundehaltung oder anders formuliert einer Mieterhöhung ist meines Erachtens so nicht rechtens, wobei schon nicht nachvollziehbar ist, wofür genau der Betrag gezahlt werden soll. Soll das Geld dafür genutzt werden, die „zusätzlichen Verunreinigungen“ zu beseitigen oder soll dies als eine Art Schadensersatz darstellen, wobei schon problematisch ist ob „zusätzliche Verunreinigungen“ tatsächlich einen Schaden anrichten und ob dieser pauschale vorsorgliche Schadensersatz ohne einen konkreten Anlass überhaut wirksam vereinbart werden kann… Laut einem Zeitungsbericht aus dem Jahre 2016 hat die Jenaer Baugenossenschaft wohl bereits damals eine -freiwillige- DNA Probe mittels eines Speicheltest von den Hundehaltern erbeten. Da eine solche DNA-Abgabepflicht einerseits nicht im Mietvertrag enthalten ist (und selbst wenn, diese gerichtlich überprüft werden sollte) und anderseits ohne einen konkreten Anlass mit Ihrer Hündin auch kein Anspruch auf Auskunft oder Herausgabe deren DNA besteht, kann diese nur freiwillig erbeten, jedoch nicht zwingend eingefordert werden. Sollte keine gütliche Lösung gefunden werden können und die Baugenossenschaft weiterhin an den beiden Forderungen festhalten (um auf diesem Wege, vielleicht einen Weg zu finden um die Hundehaltung zu verbieten/verhindern) wenden Sie sich entweder vor Ort an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder einen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Forderung nach einer Extrazahlung für die Hundehaltung oder anders formuliert einer Mieterhöhung ist meines Erachtens so nicht rechtens, wobei schon nicht nachvollziehbar ist, wofür genau der Betrag gezahlt werden soll. Soll das Geld dafür genutzt werden, die „zusätzlichen Verunreinigungen“ zu beseitigen oder soll dies als eine Art Schadensersatz darstellen, wobei schon problematisch ist ob „zusätzliche Verunreinigungen“ tatsächlich einen Schaden anrichten und ob dieser pauschale vorsorgliche Schadensersatz ohne einen konkreten Anlass überhaut wirksam vereinbart werden kann… Laut einem Zeitungsbericht aus dem Jahre 2016 hat die Jenaer Baugenossenschaft wohl bereits damals eine -freiwillige- DNA Probe mittels eines Speicheltest von den Hundehaltern erbeten. Da eine solche DNA-Abgabepflicht einerseits nicht im Mietvertrag enthalten ist (und selbst wenn, diese gerichtlich überprüft werden sollte) und anderseits ohne einen konkreten Anlass mit Ihrer Hündin auch kein Anspruch auf Auskunft oder Herausgabe deren DNA besteht, kann diese nur freiwillig erbeten, jedoch nicht zwingend eingefordert werden. Sollte keine gütliche Lösung gefunden werden können und die Baugenossenschaft weiterhin an den beiden Forderungen festhalten (um auf diesem Wege, vielleicht einen Weg zu finden um die Hundehaltung zu verbieten/verhindern) wenden Sie sich entweder vor Ort an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder einen Mieterverein.