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Einfamilienhaus mit Garten zur Miete - Bienenvolk - Vermieter stellt sich quer

von Dirk W.

Hallo Frau Fries Bei mir stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Vermieterzustimmung zur Haltung eines Bienenvolks im Garten des gemieteten, freistehenden Einfamilienhaus mit mir / uns als einzigen Mietern. Der Mietvertrag hilft hier nicht weiter (nur der Standard-Text zu Kleintieren und Katzen/Hunden). In Vorbereitung auf die geplante zukünftige Haltung eines Volks habe ich den Vermieter hiervon freundlich in Kenntnis gesetzt, damit er sich nicht wundert, sollte er mal durch den Garten müssen. Hierauf kam eine kurze textliche Ansage, das Aufstellen eines Bienenvolks sei nicht gestattet wegen der Nähe zu einer (seiner) Arztpraxis und der dort vorzufinden Allergiker. Nun stünde das Volk / der Bienenstock ca. 45m entfernt von der Arztpraxis, die nicht mal direkt an den Garten angrenzt. Wie sieht die rechtliche Situation hier aus? Ein paar weitere Infos: Bienenhaltung ist hier ortsüblich, es handelt sich um 1 Volk Honigbienen, die Einflugschneise verläuft über das Grundstück, das Grundstück ist von der Arztpraxis durch eine 2,80m Hohe Hecke und einen 8m breiten Fahrweg getrennt. Der Stock stünde am entgegengesetzten Ende des Grundstücks, also ca. 35m bis zur Hecke + Hecke + Fahrweg. Es gibt nur einen direkten Nachbarn der bereits Zustimmung / keine Einwände signalisiert hat. Herzlichen Dank! mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kann ich Ihnen kein passendes Urteil zu Ihrer Lage nennen. Zu den vom BGH genehmigungsfreien Kleintieren können Bienen jedenfalls nicht gehören, da sie nicht in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Da ich annehme, dass Ihr Mietvertrag keine Regelung zur Bienenhaltung enthält, ist eine Abwägung und Einzelfallentscheidung notwendig, die im Zweifel das zuständige Amtsgericht fällen müsste, sei es, dass Ihr Vermieter Ihnen die Haltung untersagen will oder den umgekehrten Fall, dass Sie Ihrem Vermieter auf Zustimmung zur Haltung verklagen wollen. Voraussetzung allgemein ist, dass die Bienenhaltung nicht bereits laut Bebauungsplan verboten ist.

Ausdrücklich mit dem Mietrecht beschäftigte sich des AG Hamburg-Harburg in seinem Urteil vom 7.3.2014, 641 C 377/13 und gab einem Vermieter Recht, der die Bienenhaltung untersagte. Allerdings ist dieses Urteil nicht mit Ihrer Situation zu vergleichen, da es sich dort um ein Mehrfamilienhaus und die Bienenhaltung auf einem Balkon handelte.

Jedoch gibt es mehrere Urteile, in denen Nachbarn mit den eingeklagten Unterlassungsansprüchen gegen die Bienenzucht vor Gericht gescheitert sind, so z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.1993, - 5 S 2352/92 und AG Augsburg, Az: 2 C 2757/97, Urteil vom 23.01.1998.

Aus den Urteilsbegründungen lassen sich meines Erachtens Argumente finden, die sich auf Ihre Situation übertragen lassen. Insbesondere das Urteil des VGH ist lesenswert, da die Nachbarin dort ebenfalls mit der Angst vor einem Bienenstich argumentierte und scheiterte.

Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt/in, der/die sich auf das Bienenrecht oder auf das Tierrecht spezialisiert haben.

 

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