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Trotz Schutzvertrag Tier abgegeben

von Michaela S.

Guten Tag Frau Fries, ich bräuchte ihren Rat. Ich musste Anfang 2012 meinen Hund schweren Herzens abgeben. Er kam ihn den Bekanntenkreis. Natürlich hab ich es mit einem Schutzvertrag gemacht und mit einer extra Klausel, das wenn eine Abgabe in Betracht steht, mich zu Kontaktieren. Leider wurde es nicht gemacht und ohne mein Wissen gab sie ihn ab. Hab es leider erst vor 3 Wochen erfahren, das er auf einen Bauerhof letztes Jahr gekommen ist, er soll ein schönes zu Hause bekommen haben und das er sich auch sehr wohl fühlen soll. Leider erfuhr ich aber, das es nicht der Fall war. Er kam ins Tierheim. Worunter er sehr leidet, ihm mussten sie die Rute sogar kopieren, da er damit nicht klar kommt. Hätte ihm das gerne alles erspart. Was kann ich machen? Kann ich irgendwas gegen der Person machen? Hab ich irgendwelche Rechte? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.
Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Den einmal verkauften oder gegen eine Schutzgebühr abgegebenen Hund zurückzuerhalten ist nicht so einfach, insbesondere dann nicht, wenn der Hund bereits an Dritte weiterverkauft wurde, wie in Ihrem Fall.
Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt und sich von dem Hund endgültig trennt.
Der neue Eigentümer kann dann (unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Normen) frei über den Hund verfügen und ihn bei Bedarf auch weiterverkaufen, soweit nicht etwas Anderes wirksam im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Selbst wenn Sie in dem Schutzvertrag Vorsorge getroffen haben für den Fall, dass er bei den neuen Eigentümern nicht bleiben kann, muss geprüft werden, was genau vereinbart wurde (die reine Kontaktaufnahme vor dem Weiterverkauf, ein Vorkaufsrecht oder ein Rückkaufsrecht), wie ein Verstoß sanktioniert wird (z.B. durch eine Vertragsstrafe) und ob diese Klauseln wirksam sind.
In Ihrem Fall kommt leider erschwerend hinzu, dass der Hund bereits zweimal weitergegeben wurde (auf den Bauernhof und von dort in ein Tierheim).
Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten, insbesondere müssten der Kaufvertag und die gesamte Ihnen vorliegende Korrespondenz eingesehen werden, um zu prüfen, ob sich hieraus Ansprüche und wenn ja gegen wen ergeben.
 

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