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Hund geht an den Ex-Partner zurück

von Susanne P.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Ex-Partner und ich haben uns vor 4 Jahren gemeinsam einen Hund angeschafft. Im Kaufvertrag stehe ich. Ich habe auch alle anderen anfallenden Kosten (Tierarzt, Steuern, Versicherungen) 4 Jahre lang alleine getragen, da ich den Hund mitgenommen habe, als wir uns getrennt haben. Nun sind wir uns einig, dass der Hund ab sofort bei meinem Ex-Partner leben wird, da ich beruflich ins Ausland gehe. Sollte ich mit ihm ein Schriftstück aufsetzen, damit ich nicht zur Zahlung von Steuern usw. herangezogen werde?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu Beweiszwecken und um möglichen Ärger zu vermeiden ist es wichtig, alles detailliert zu regeln und dies auch schriftlich festzuhalten. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie zunächst Gemeinschaftseigentümer waren, Sie aber anlässlich der Trennung Allein-Eigentümerin des Hundes geworden sind. Nicht eindeutig ist was - rechtlich - zwischen Ihnen vereinbart wurde, mit der Abrede, dass der Hund bei „ihm leben“ wird. Soll der Hund endgültig oder nur vorübergehenden übergeben werden? Es muss zwischen Ihnen beiden klar sein, ob Sie ihm das Eigentum an dem Hund (für immer) übertragen (im Wege eines Verkaufs oder einer Schenkung) oder es Ihr Hund bleiben soll und er nur für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes zu Ihrem Ex-Partner zur Pflege gehen soll (Verwahrungsvertrag). In der Praxis erlebe ich es leider häufig, dass hierüber nicht klar gesprochen wird und es so zu Missverständnissen und Ärger kommt. Diese grundsätzliche Entscheidung ist wichtig, da bei einem Eigentumsübergang der neue Eigentümer auch alle Rechten und Pflichten an dem Hund übernimmt (Steuer, Versicherung, Tierarzt, Futter, etc) und Sie keine Rechte mehr an dem Hund hätten.
Wenn nur eine Pflege bzw. Verwahrung vereinbart werden soll, muss festgehalten werden, dass gerade kein Eigentumsübergang gewollt ist, wer für welche Kosten aufkommt, ob die Pflege kostenlos übernommen wird,  die Rückgabemodalitäten etc.

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