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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Im Interesse aller beteiligten Menschen als auch des Hundes sollten Sie in der Tat nun eine verbindliche und endgültige Lösung der Angelegenheit finden. Sollten Sie sich nicht einigen, muß zunächst die Eigentumslage verbindlich geklärt und am besten schriftlich festgehalten werden, da sich daran Ihre Ansprüche und Rechte knüpfen.
Zu prüfen ist, ob er sein Eigentum nicht bereits an Sie übertragen hat mit dem Auftrag den Hund im Tierheim abzugeben, da er damit zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass er endgültig kein Interesse mehr an dem Hund hat und ihn nicht abholen wird. Um dies zu prüfen, müsste jedoch der Wortlaut bekannt sein oder wenn dies per WhatsApp geäußert wurde, müsste der gesamte Verlauf eingesehen werden.
Unabhängig davon besteht jedenfalls die Notwendigkeit, dass Sie den Hund abgeben müssen. Sie könnten z.B. versuchen den Hund zurückzugeben. Nehmen Sie einen oder mehrere Zeugen mit. Sie könnten auch der örtlichen Polizei den Sachverhalt schildern und bitten Sie zu begleiten und zu vermitteln. Falls dies erfolglos bleibt, könnten Sie Ihren Ex-Freund schriftlich (weder per SMS, E-Mail noch Facebook etc.) per Einwurf-Einschreiben auf, den Hund innerhalb von einer Woche (schreiben Sie ein konkretes Datum in den Brief) bei Ihnen abzuholen. Drohen Sie an, dass Sie den Hund nach Fristablauf auf seine Kosten in eine Pension/ein Tierheim zu geben oder alternativ zu verkaufen. Zu überlegen ist, ob Sie auch einen Zahlungsanspruch haben, da Sie einen „fremden“ Hund auf eigene Kosten versorgen und somit einen Schadensersatzanspruch haben könnten, den Sie ebenfalls gleich mit geltend machen. Ob und welchen konkreten nächsten Schritt Sie nach Fristablauf machen sollten, sollten Sie jedoch vorher anwaltlich abklären lassen, da verschiedene Probleme bestehen. Sollte eine Pension sich überhaupt darauf einlassen, dass Sie dort einen fremden Hund in Pflege geben, so sind dennoch Sie der Vertragspartner und Schuldner der Kosten! Ein Tierheim wird die Übernahme des Hundes wahrscheinlich ablehnen.
Da Sie schreiben, dass der Hund vom Züchter ist, könnten Sie sich auch dorthin wenden, da verantwortungsvolle Züchter in der Regel in solchen Fällen gern helfen, wenn Ihr Ex-Freund nicht für diesen Fall ohnehin vertraglich dazu verpflichtet ist.