zurück zur Übersicht Taubenabwehr 28.06.2018 von Gabriele H. Nachbar hat wegen Katzen einen Taubenabwehr aufgebaut. Hallo, ich habe 4 freilaufende Katzen und in der Nachbarschaft gibt es auch viele Katzen. Mein Nachbar hat jetzt wegen"Aussage von Ihm" Meinen Katzen, einen Taubenabwehr am Gartenzaun montiert der Zaun ist ca. 125 hoch ohne diesen Taubenabwehr. Meine Frage ist nun ist das erlaubt? was kann ich machen? Mit Ihm reden ist zwecklos habe ich versucht. Ich habe nun große angst das sich eine Katze verletzt. Gibt es eine Stelle wo ich mich hinwenden kann? Ordnungsamt habe ich schon angerufen die sagen ich müsste privat mit einen Anwalt dagegen gehen. Es kann doch nicht sein das jemand damit durchkommt nur weil er keine Tiere mag. Über eine Antwort/ Tipp was ich machen kann wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Gabi und alle Katzen in und um der Umgebung Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Sollten die Abwehrspitzen in Ihrem Fall so angefertigt sein, dass sie Ihre Katzen verletzen, dürfte Ihr Nachbar sie nicht aufstellen und wenn Sie nachweisen können, dass sich Ihre Katzen hieran verletzt haben, könnten Sie zudem Schadensersatzansprüche haben. Da nicht das Ordnungsamt, sondern das Veterinäramt für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig ist, könnten Sie sich dorthin wenden, mit der Bitte um Auskunft bzw. Überprüfung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Sollten die Abwehrspitzen in Ihrem Fall so angefertigt sein, dass sie Ihre Katzen verletzen, dürfte Ihr Nachbar sie nicht aufstellen und wenn Sie nachweisen können, dass sich Ihre Katzen hieran verletzt haben, könnten Sie zudem Schadensersatzansprüche haben. Da nicht das Ordnungsamt, sondern das Veterinäramt für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig ist, könnten Sie sich dorthin wenden, mit der Bitte um Auskunft bzw. Überprüfung.