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Recht auf Hund als Minderjährige?

von L. S.

Sehr geehrte Frau Fries, zu mir erst einmal: Ich bin eine 15-jährige Schülerin die aus der Pfalz ins Nrw zu ihrem leiblichen Vater gezogen ist, aufgrund lang bestehender KindesmisShandlung seitens der Mutter und Ziehvaters. Folgendes Problem belastet mich die letzten Wochen (dszu muss ich die Ausgangslage schildern): Januar 2017 (2.Januar) bekamen wir einen 8,5 Wochen alten Hund von unseren Nachbarn vorübergehend zum Aufpassen. Er holte sich diesen von einem illegalen Händler aus dem Ausland. Nun musste er wieder den Hund abgeben, da seine Frau eine Hunde Allergie entwickelt hatte und der "Züchter" nicht mehr ausfindig zu machen war. Da der Nachbar mich kannte (im Tierheim und bei den Nachbarshunden regelmäßig unterwegs), bot er an, uns den Hund billiger zu verkaufen, weil er den Kleinen bei MIR sicher wusste. Nach der widerstrebigen Einwilligung meiner Mutter und ihres Lebensgefährten behielten wir den Hund und ich unterzeichnete "spaßeshalber" einen kleinen Vertrag, weil meine Eltern eben keinen offiziellen unterschrieben (gab keinen). Der Mann vertraute uns und da von vornherein ausgemacht war, dass ich für die Kosten und Erziehung des Gundes aufkommen sollte, legten wir einen Kaufpreis von 400€ fest, von dem ich die ersten 200€ mit meinem Ersparten bezahlte. Durch noch ausstehende TA Kosten und Hundeschule (was ich alles ausser Erstanschaffungskosten selbst finanzierte, hinterher von meinem Konfirmationsgeld und meinem Nebenjobverdienst) etc bot der jetztige Vorbesitzer mir an, die restlichen 200€ "irgendwann" nachzuzahlen. Ich ging regelmäßig mit dem Hund zur Hundeschule und führte ihn vor der Schule eine Stunde, nach der Schule eine halbe Stunde und abends 1,5h aus, auf mein monatliches Taschengeld von 40€ verzichtete ich, weshalb diese als Futterkosten verwendet wurden) und hätte dieses Jahr im Herbst die BgH Prüfung mit ihm ablegen sollen. Nun kam aber der Umzug dazwischen, da ich nach einer gewalttätigen Eskallation und Mordandrohung von Zuhause floh (Eltern waren betrunken, verweigerten mir den Zugang zum Hund) und zwei Wochen im cjd unterkam. Jetzt wohne ich in einer anderen Stadt (nach einem Gerichtsprozess) und meine Eltern weigern sich, mir den Hund mitzugeben (anscheinend als "Racheakt") obwohl sie selbst nur max eine Stunde am Tag mit ihm rausgehen und ihn ansonsten nicht fördern (was für ihn eine gewaltige Umstellung ist). Sie wissen ihn nicht zu händeln und mein Ziehvater ist schon einmal von meinem Hund gebissen worden, als er Hand an mich legen wollte. Natürlich ist der Hund aber bei Tasso und auch über die Gemeinde auf meinen Ziehvater geschrieben. Da mir der Hund aber sehr am Herzen liegt, würde ich ihn nicht gerne da lassen, wo er unerwünscht ist, sondern zu mir holen bzw hier in der Umebung ein tolles Zuhause für ihn suchen, wo es ihn gut geht und er ausgelastet werden könnte. Meine Frage jetzt: Ist der Hunde Besitzer offiziell mein Ziehvater oder ich wegen des Kaufvertrags (ist dieser offiziell rechtsgültig?)? Freue mich über eine schnelle Antwort, Danke im Vorraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Rechtslage richtet sich nach § 11c Tierschutzgesetz, wonach Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= am 16. Geburtstag) nicht abgegeben werden dürfen. Hinzu kommen die Regelungen des BGB, wonach gemäß § 106 BGB Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig sind und Verträge des Jugendlichen schwebend unwirksam sind, wenn der gesetzliche Vertreter vorher zustimmt oder nachträglich seine Genehmigung erteilt. Mit Zustimmung bzw. Genehmigung wird das Rechtsgeschäft wirksam.
Da Sie damals bei Kauf bzw. Übernahme des Hundes noch keine 16 Jahre alt waren, wäre der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Nachbarn, dann wirksam, wenn Ihre Mutter, die ja zugestimmt hat, auch das alleinige Sorgerecht hatte oder wenn Ihre leiblichen Eltern das gemeinsame Sorgerecht hatten und Ihre Mutter bevollmächtigt war, allein zu entscheiden, wenn Ihr Vater nicht an dem Kaufvertrag beteiligt war.
Wenn man von einem wirksamen Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer ausgeht, wären Sie nach wie vor Eigentümerin des Hundes und hätten einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes, den Sie notfalls einklagen müssten. Weder Ihre Flucht von Zuhause noch die Tatsache, dass der Hund auf den Lebensgefährten Ihrer Mutter gemeldet bzw. bei TASSO registriert ist, ändert daran etwas, da beides für sich allein genommen, keine Eigentumsnachweise sind.
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht, um prüfen zu lassen, welche rechtlichen Schritte möglich und erfolgversprechend sind.
 

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