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Hund ohne Übernahme-Vertrag übernommen

von Amina A.

Vor 3 Monaten habe ich einen Hund übernommen, der aus Krankheitsgründen abzugeben war. Ich bin über eine "Hunde in Not"-Seite im Netz auf den Hund aufmerksam geworden. Über die angegebenen Kontaktdaten habe ich Kontakt zu der Halterin aufgenommen. Wie haben uns mehrfach intensiv über den Hund ausgetauscht. Telefonisch wurde mir ausführlich über den Hund, seinen Eigenschaften, Vorlieben etc. berichtet. In den Gesprächen zeigte sich, dass es der Besitzerin sehr schwer fiel, den Hund abzugeben, aber aus gesundheitlichen Gründen (anstehende Operation/Krankenhausaufenthalt) sowie einer schwierigen familiären (ungeklärten) Situation hatte sie sich dennoch dazu entschlossen. Mir gefiel der Hund (Beschreibung+Fotos). Sicherlich war mir das Risiko bewusst, so ungesehen einen Hund zu übernehmen. Aber mir tat auch die Besitzerin leid. Sie machte einen sehr sympathischen Eindruck und schien stark unter Druck zu stehen, jmd. Passendes für den Hund zu finden, ansonsten müsste sie ihn ins Tierheim geben, sagte sie. Wir haben einen Übernahmetermin + Übernahmebetrag von 300 € vereinbart. Da der Hund in Bayern lebte und ich in NRW, wollte ich nicht die ganze Strecke (hin/zurück insg.1800 km!) fahren. Ich habe mir für die Hinreise einen Flug gebucht und für die Rückfahrt einen Mietwagen gebucht. Ein teures Unterfangen, aber was macht man nicht alles aus Tierliebe! Zur Übergabe wollte die Besitzerin Übernahmevertag, Impfpass, Papiere, Hundespielzeug, Futter etc. mitbringen. Die Übergabe hat prima geklappt, der Hund gefiel mir spontan. Leider fehlte bei der Übergabe das Wichtigste: der Übernahmevertrag + Impfpass. Beides sollte nachgereicht werden. Ich habe 350 € übergeben, leider unquittiert! Bei der Übergabe habe ich zugesagt, jederzeit gerne Hundeinfos + Fotos an sie zu schicken. Dies habe ich in den letzten Monaten regelmäßig gemacht. Leider habe ich trotz mehrfacher Nachfragen immer noch keinen Übernahmevertag/Impfpass erhalten. Den kompletten Impfpass + Impfungen habe ich auf meine Kosten neu machen lassen, ebenso hatte ich weitere TAkosten wegen einer nicht korrekt behandelten Ohrentzündung + falschem Futter (Futterallergie) sowie Kosten für Hundeschule + Hundetrainer etc. Ich komme mit dem Hund super zurecht, habe aber natürlich auch schon sehr viel Zeit und Geld u.a. in Erziehung investiert, da der Hund vorher offenbar sehr stark vermenschlicht worden ist. Aufgrund der von der Vorbesitzerin immer noch regelmäßigen (drängenden) Nachfragen, Kommentaren und sehr klaren Vorgaben (!) zu z. B. Fotos, Futter, Haarschnitt u. ä., habe ich das Gefühl, sie bereut mittlerweile den Hund überhaupt abgegeben zu haben. Wurde eventuell nur jmd. (Kostengünstiges) zur Beaufsichtigung während ihres Krankenhausaufenthaltes gesucht? War eine endgültige Abgabe des Hundes gar nicht geplant? Kann sie den Hund aufgrund des immer noch fehlendes Übergabevertrags zurückfordern? Welche Rechte habe ich? Kann ich im Falle einer Rückforderung des Hundes meine belegbaren Ausgaben wie Flug, Mietwagen, TAkosten etc. geltend machen? Wenn ich annehmen hätte müssen, dass sie den Hund eventuell wiederhaben möchte, hätte ich mich natürlich nie darauf eingelassen. Was können Sie mir raten? Wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank für Ihren Rat.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, sie den Verkauf bereuen oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, problematisch ist nicht die Wirksamkeit, sondern die Beweisbarkeit.
Von dem Vertrag kann der ehemalige Eigentümer daher nur dann zurücktreten, wenn Sie beide dies in dem Tierschutzvertrag vereinbart haben oder wenn ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie gerade kein Rücktrittstricht besprochen haben. Sollte die Verkäuferin dies behaupten, müsste sie dies daher auch beweisen können. Sie können daher die Herausgabe ablehnen. Versuchen Sie nur noch schriftlich mit der Vorbesitzerin zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollten Sie den Hund zurückgeben müssen, ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Ihnen entstanden Kosten unbedingt zu prüfen und geltend zu machen. Spätestens wenn die Vorbesitzerin einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet und die Rückgabe des Hundes fordern oder wohlmöglich einklagen, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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