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Nachbarschaftsstreit wegen Katzenkot

von Michaela S.

Ich habe eine Frage bezüglich eines Streits mit dem Nachbarn. Unser Nachbar hat scheinbar auf Video (haben bisher keines gesehen) dass unsere Katzen seinen Garten als Toilette benutzen. Wir und der Nachbar haben einige Male vor dem Filmen versucht unsere Katzen fern zu halten, dass scheinbar nicht gefruchtet hat. Nun droht uns der Nachbar mit dem Anwalt, wenn wir uns keine Lösung überlegen... Wir lassen unsere Katzen nach wie vor raus und befürchten nun Ärger... was kann im schlimmsten Fall passieren? Im aktuellen Fall haben wir sogar den Verdacht, dass der Nachbar mit einem Luftgewehr auf unsere Katzen geschossen hat (Eine Bleikugel befindet sich im Hinterlauf, wird nächste Woche entfernt) kann man hiergegen vorgehen? Vieken Dank! Michaela S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres haften müssen. Da Sie schreiben, dass es ein Video geben soll, könnte damit der Beweis erbracht werden.
Auch wenn es natürlich verboten und strafbar ist, kommt es leider häufig vor, dass auf Katzen geschossen wird. Sichern Sie die entfernte Kugel, lassen sich einen ausführlichen tierärztlichen Bericht ausstellen und lassen sich die Röntgenbilder aushändigen. Da Sie den Täter nicht kennen (dass es sich um den Nachbarn handeln könnte, ist ja eine reine Vermutung) können Sie eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und § 303 StGB gegen Unbekannt erstatten. Stellen Sie zusätzlich auch einen Strafantrag und beantragen, das Aktenzeichen genannt zu bekommen, damit Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen können und so, falls ein Täter ermittelt wird, Schadensersatz geltend machen zu können.
Ich befürchte, dass diese Rechtslage Ihren Nachbarn nicht jedoch dazu bewegen wird, die Katzen in seinem Garten zu dulden, da bei solchen Streitigkeiten sachliche Argumente wahrscheinlich nahezu ungeeignet sind den Konflikt zu lösen. Um einen handfesten Nachbarschaftskrieg und weitere Angriffe auf Ihre Katzen zu vermeiden, sollten Sie weiterhin versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 

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