zurück zur Übersicht Betrug beim Welpenkauf? 12.09.2018 von Denise S. Sehr geehrte Frau Fries, Mein Mann und ich haben uns im Mai von einer Hobbyzüchterin einen Hunde Welpen gekauft. Sie hat uns den Hund als Reinrassig verkauft im Kaufvertrag steht auch das es ein American Bulldog ist. Jetzt haben wir durch Skepsis vieler Freunde die das Foto der Eltern gesehen haben, bei der Züchterin angefragt ob die Mutter eine Andere Rasse sein könnte. Diese gab es auch sofort zu, meinte aber das das erst vor kurzem raus kam. Desweiteren könnte sie uns nicht Garantieren das der Vater auch reinrassig ist da dieser auch mal aus einer Hobbyzucht kam. Diese Information hat sie uns beim damaligen Kauf nicht weitergegeben, trotz dessen das ich Nachgefragt hab ob die Hunde reinrassig sind. Jetzt haben wir viel Geld für einen Reinrassigen Hund bezahlt der eigentlich ein Mischling ist. Gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Teil des Geldes zurück zu bekommen? Desweiteren möchte ich auch nicht das die Dame mit solchen Betrügereien weitermacht. Haben vor kurzem erfahren das sie innerhalb von 1 1/2 Jahren 3 Würfe hatte. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Denise Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal ist Ihr Kaufvertrag zu prüfen, da in den vorgefertigten Texten oft die Klausel enthalten ist, dass der Verkäufer für die Angaben zu dem Hund und/oder den Angaben in der Ahnentafel eine Garantie übernimmt. Selbst wenn diese Garantie nicht vorhanden sein sollte, ist dennoch ein Kaufminderungsanspruch zu prüfen, da die Verkäuferin vertraglich die Übereignung eines reinrassigen American Bulldog-Hundes schuldet und sie dies nachweislich nicht getan hat. Sofern Sie die Verkaufsanzeige noch haben, speichern sie diese als Beweismittel ab. Entsprechend einer Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen Hö 3 C 3124/97 wäre der Kaufpreis zu mindern. Das Gericht hat den Wert eines Retrieverwelpens ohne Papiere von damals 1.800,00 DM um 1.000,00 DM auf 800,00 DM gemindert. Um die Höhe des Minderungsbetrages bewerten zu können, müsste zum einen der vereinbarte Kaufpreis bekannt sein und der durchschnittliche Wert eines Mischlingswelpen. Hinzu kommt, dass sie Kenntnis von der ungewissen Herkunft der Elterntiere hat, sollte dies bereits vor Kaufvertragsschluss gewußt oder geahnt haben, kämen zusätzlich ein möglicher Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung hinzu. Sollte sie tatsächlich erst später Kenntnis erlangt habe, wäre zu prüfen, ob Sie verpflichtet war Ihnen dies mitzuteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal ist Ihr Kaufvertrag zu prüfen, da in den vorgefertigten Texten oft die Klausel enthalten ist, dass der Verkäufer für die Angaben zu dem Hund und/oder den Angaben in der Ahnentafel eine Garantie übernimmt. Selbst wenn diese Garantie nicht vorhanden sein sollte, ist dennoch ein Kaufminderungsanspruch zu prüfen, da die Verkäuferin vertraglich die Übereignung eines reinrassigen American Bulldog-Hundes schuldet und sie dies nachweislich nicht getan hat. Sofern Sie die Verkaufsanzeige noch haben, speichern sie diese als Beweismittel ab. Entsprechend einer Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen Hö 3 C 3124/97 wäre der Kaufpreis zu mindern. Das Gericht hat den Wert eines Retrieverwelpens ohne Papiere von damals 1.800,00 DM um 1.000,00 DM auf 800,00 DM gemindert. Um die Höhe des Minderungsbetrages bewerten zu können, müsste zum einen der vereinbarte Kaufpreis bekannt sein und der durchschnittliche Wert eines Mischlingswelpen. Hinzu kommt, dass sie Kenntnis von der ungewissen Herkunft der Elterntiere hat, sollte dies bereits vor Kaufvertragsschluss gewußt oder geahnt haben, kämen zusätzlich ein möglicher Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung hinzu. Sollte sie tatsächlich erst später Kenntnis erlangt habe, wäre zu prüfen, ob Sie verpflichtet war Ihnen dies mitzuteilen.