Sehr geehrte Frau Fries, wir hatten aufgrund von persönlichen Problemen und vielen Auslandsaufenthalten schweren Herzens beschlossen, unseren fast 5 Jahre alten Hund bei seiner Züchterin unterzubringen, da wir uns einbildeten, dort würde es ihm besser gehen, er wäre weniger allein daheim und hätte all die anderen Hunde um ihn herum, mit denen er spielen würde und es würde ihm besser gehen. Wir gaben ihr den Hund unter der Voraussetzung, dass die Züchterin uns Bescheid gibt, sollte es dort nicht passen und dass wir einmal schauen, wie er sich bei ihr und den Hunden tut. Für uns war die einzige Lösung, sollten wir ihn weggeben, dass er bei seiner Züchterin und den anderen Hunden ist, und nicht dass er dann woanders hinkommt bzw. weitergereicht wird. Wir hatten auch ständig Kontakt mit ihr, sie vergewisserte uns immer, dass es ihm super geht und er Spaß mit den anderen Hunden hat. Dann war plötzlich wochenlang keine Rückmeldung mehr von ihr und sie war nie erreichbar. Bis wir eines Tages nach langem Hin und Her, sie erreichen konnten und sie uns sagte, dass sie den Hund weggeben hat, weil er sich mit den anderen Hunden nicht verstanden hat. Wir sind natürlich wütend und entsetzt gewesen, denn es wurde ihr von Anfang an klar gesagt, sie soll sich melden, sollte es bei ihr nicht funktionieren und dass wir unseren Hund dann holen würden. Wir haben uns mit ihr gestritten doch sie sieht sich keiner Schuld bewusst. Sie will uns auch nicht sagen, wo der Hund jetzt ist und wie es ihm geht. Sie hat uns schriftlich aber geschrieben und gestanden, dass das keine richtige Aktion von ihr war und sie sich dessen bewusst ist, aber wir haben nunmal Pech.. Kann man hier rechtlich etwas tun? Meine ganze Familie leidet seitdem enorm daran, dass 1. unser Hund weg ist, und wir 2. keine Ahnung haben wo und bei wem. Wir hatten ihn damals nur unter der Bedingung zur Züchterin gegeben, dass er bei ihr und den anderen Hunden ist und wir ihn besuchen kommen können. Kann man hier rechtlich klagen? Ich hoffe, Sie können uns hier weiterhelfen.