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Hund wurde unerlaubt weitergegeben

von Tanja S.

Sehr geehrte Frau Fries, wir hatten aufgrund von persönlichen Problemen und vielen Auslandsaufenthalten schweren Herzens beschlossen, unseren fast 5 Jahre alten Hund bei seiner Züchterin unterzubringen, da wir uns einbildeten, dort würde es ihm besser gehen, er wäre weniger allein daheim und hätte all die anderen Hunde um ihn herum, mit denen er spielen würde und es würde ihm besser gehen. Wir gaben ihr den Hund unter der Voraussetzung, dass die Züchterin uns Bescheid gibt, sollte es dort nicht passen und dass wir einmal schauen, wie er sich bei ihr und den Hunden tut. Für uns war die einzige Lösung, sollten wir ihn weggeben, dass er bei seiner Züchterin und den anderen Hunden ist, und nicht dass er dann woanders hinkommt bzw. weitergereicht wird. Wir hatten auch ständig Kontakt mit ihr, sie vergewisserte uns immer, dass es ihm super geht und er Spaß mit den anderen Hunden hat. Dann war plötzlich wochenlang keine Rückmeldung mehr von ihr und sie war nie erreichbar. Bis wir eines Tages nach langem Hin und Her, sie erreichen konnten und sie uns sagte, dass sie den Hund weggeben hat, weil er sich mit den anderen Hunden nicht verstanden hat. Wir sind natürlich wütend und entsetzt gewesen, denn es wurde ihr von Anfang an klar gesagt, sie soll sich melden, sollte es bei ihr nicht funktionieren und dass wir unseren Hund dann holen würden. Wir haben uns mit ihr gestritten doch sie sieht sich keiner Schuld bewusst. Sie will uns auch nicht sagen, wo der Hund jetzt ist und wie es ihm geht. Sie hat uns schriftlich aber geschrieben und gestanden, dass das keine richtige Aktion von ihr war und sie sich dessen bewusst ist, aber wir haben nunmal Pech.. Kann man hier rechtlich etwas tun? Meine ganze Familie leidet seitdem enorm daran, dass 1. unser Hund weg ist, und wir 2. keine Ahnung haben wo und bei wem. Wir hatten ihn damals nur unter der Bedingung zur Züchterin gegeben, dass er bei ihr und den anderen Hunden ist und wir ihn besuchen kommen können. Kann man hier rechtlich klagen? Ich hoffe, Sie können uns hier weiterhelfen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.
Da Sie in Österreich leben und ich annehme, dass auch die Züchterin in Österreich lebt, wird auch österreichisches Recht anwendbar sein. Da dieser Service jedoch nur für Sachverhalte geeignet ist, die sich nach deutschem Recht richten, kann ich Ihnen weder die österreichische Gesetzeslage, noch die Rechtsprechung oder die Erfolgsaussichten eines Prozesses aufzeigen. Lassen Sie sich daher bitte vor Ort anwaltlich beraten.
Nach deutschem Recht ist die Rückholung des abgegebenen Tieres nicht so einfach, insbesondere dann nicht, wenn der Hund bereits an Dritte weitergeben wurde. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn kein schriftlicher, sondern nur ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, oder der Hund verschenkt wurde, so liegt doch ein wirksamer mündlichen Vertrag vor und das Eigentum ist übergegangen. Die Bedingungen (Besuchsrechte, Rückholung, etc.) sollten zu Beweiszwecken schriftlich abgefasst werden, da Sie diese im Streitfall beweisen können müssten. Auch sollten mögliche Rücktrittsrechte für den Verkäufer/Schenker, die sich bei Verstoß gegen den Vertrag ergeben, im Vertrag wirksam vereinbart werden, da sich ein Rücktrittsrecht sonst nur in gesetzlich geregelten Fällen ergeben könnte.
 

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