zurück zur Übersicht

Wer trägt die Tierarztkosten?

von Vanessa S.

Guten Tag, am Samstagabend waren wir zu einer Feier in einem Garten eingeladen. Parken konnte man ausschließlich auf dem Feld/in der Wiese. Ich hatte meine Eltern und meinen Hund Mishon im Auto, wir waren alle vier schon ausgestiegen. Die Freundin meines Bruders hatte soeben geparkt und wollte dann aussteigen. Mishon lief von mir (ich stand am Kofferraum) zwischen beiden Autos Richtung zu meinem Vater, der an der Gartentür stand, als in dem Moment die Freundin meines Bruders die Autotür öffnete und meinen Hund vollkommen am Rücken erwischte. Mishon fing an zu schreien, so wie ich zuvor noch kein Tier habe schreien hören. Ohne groß zu überlegen, spang ich mit meiner Mutter in mein Auto und fuhr sofort in die Tierklinik. Es war eine ca. 2-3 cm große Fleischwunde, offen bis runter zum Muskel, die Tierärztin musste sie in Narkose legen. Nachdem ich wusste, Mishon bekommt geholfen und auch ich konnte mich endlich etwas beruhigen, schrieb ich der Freundin meines Bruders, dass wir in der Klinik sind und ich mich melde, sobald ich etwas Neues weiß. Sie schrieb zurück, dass sie die Kosten übernimmt, es sei ja ihre Schuld gewesen! Nachdem wir dann irgendwann meinen Hund wieder empfangen konnten, sagte die Ärztin uns, dass wir momentan bei Kosten von ca. 500 Euro seien. Ich denke, es kommt noch etwas dazu. Nachkontrolle, Fäden ziehen?! Ich weiß es aber nicht, noch habe ich keine Rechnung erhalten. Natürlich hat sie mit so einer hohen Summe nicht gerechnet und stellt sich nun etwas dagegen, ob es denn auch wirklich ihre Schuld war. Ihr wurde gesagt, dass leider meist die Tiere schuld sind. Mir wurde allerdings gesagt, dass man kein Tier, nicht in solch einer Situation für schuldig erklären kann, so etwas sei Schwachsinn. Wer hat nun recht ?! Ich sehe keinerlei Schuld bei meinem Hund, denn bevor ich aus dem Auto aussteige, schaue ich mich noch einmal um, oder?! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Antwort geben können. Mit freundlichen Grüßen Vanessa S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Ihr Hund mit der Autotür beim Aussteigen verletzt wurde, müsste die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden ersetzten, da das Ein- und Aussteigen eines geparkten Autos zum „Betrieb“  des Fahrzeugs im Sinne von § 7 StVG gehört und mitversichert ist, der Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG in Verbindung mit § 1 PflVG, so zum Beispiel das Urteil des LG Saarbrücken vom 20.11.2015, 13 S 117/15. Ob Sie ein Mitverschulden tragen, z. B. ob es sich um ein öffentliches Gelände handelte und dort Leinenzwang herrschte o. ä., hängt von den Einzelheiten ab und kann daher an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Richten Sie Ihre Ansprüche daher schriftlich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft und setzten Sie jeweils Zahlungsfristen von zwei Wochen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung