zurück zur Übersicht Ex-Freund holt seine Katzen nicht ab 18.10.2018 von Janina W. Hallo, der Ex-Freund meiner Freundin hat 2 Katzen. Meine Freundin hat sich von ihm getrennt und ihn auch der Wohnung verwiesen, weil er sie geschlagen hat. Nun hat sie mittlerweile seine kompletten Möbel auf dem Dachboden untergebracht. Lediglich seine zwei Katzen befinden sich noch in ihrer Wohnung. Kann sie ihm eine Frist setzen bis wann er seine Katzen abgeholt haben muss? Und was kann sie tun wenn er sich weigert die Katzen abzuholen ,wenn er keinen Platz für sie findet? Ihr Exfreund ist derzeit bei seinem Kumpel unter gekommen und hat keine eigene Wohnung. Könnte sie seine Katzen ,nach Ablauf der Frist in eine Pension auf seine Kosten bringen? Lieben Gruß, J.W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht dies häufiger als man denkt, dass Tiere entweder aus einer Tierpension, beim Tierarzt oder wie beschrieben nach einer Trennung nicht abgeholt werden. Da er nach Ihrer Schilderung unstreitig Alleineigentümer der Katzen war, hat sein Auszug nach der Trennung und dem Verweis aus der Wohnung zunächst einmal keinen Einfluss auf sein Eigentumsrecht und Ihre Freundin die Katze weder gegen noch ohne seinen Willen verkaufen, verschenken oder auf anderem Wege an einen Dritten weitergeben dürfte ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Allerdings ist ein Zahlungsanspruch zu prüfen, da sie ja seine Katzen auf eigene Kosten versorgt (ich nehme nicht an, dass er ihr Futter zur Verfügung stellt). Eine andere Rechtslage könnte bestehen, wenn sich z.B. aus einem WhatsApp Verlauf o.ä. zwischen den beiden ergibt, dass er ihr die Katzen überlassen hat und ihr damit das Eigentum bereits übertragen hat. Dies müsste jedoch anhand der Einzelheiten geprüft werden. Die Katze auf seine Kosten in einer Pension unterzubringen dürfte in der Praxis daran scheitern, dass sich hierauf keine Pension einlassen wird, da der Vertrag ja dann mit einem Unbekannten gemacht werden müsste, auch ein Tierheim wird die Katze wahrscheinlich nicht so problemlos aufnehmen. Zu überlegen ist, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden kann/sollte, das dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Katzen sicherstellen und auf seine Kosten in einem Tierheim unterbringen könnte. Dies sollte jedoch vorab anwaltlich geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht dies häufiger als man denkt, dass Tiere entweder aus einer Tierpension, beim Tierarzt oder wie beschrieben nach einer Trennung nicht abgeholt werden. Da er nach Ihrer Schilderung unstreitig Alleineigentümer der Katzen war, hat sein Auszug nach der Trennung und dem Verweis aus der Wohnung zunächst einmal keinen Einfluss auf sein Eigentumsrecht und Ihre Freundin die Katze weder gegen noch ohne seinen Willen verkaufen, verschenken oder auf anderem Wege an einen Dritten weitergeben dürfte ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Allerdings ist ein Zahlungsanspruch zu prüfen, da sie ja seine Katzen auf eigene Kosten versorgt (ich nehme nicht an, dass er ihr Futter zur Verfügung stellt). Eine andere Rechtslage könnte bestehen, wenn sich z.B. aus einem WhatsApp Verlauf o.ä. zwischen den beiden ergibt, dass er ihr die Katzen überlassen hat und ihr damit das Eigentum bereits übertragen hat. Dies müsste jedoch anhand der Einzelheiten geprüft werden. Die Katze auf seine Kosten in einer Pension unterzubringen dürfte in der Praxis daran scheitern, dass sich hierauf keine Pension einlassen wird, da der Vertrag ja dann mit einem Unbekannten gemacht werden müsste, auch ein Tierheim wird die Katze wahrscheinlich nicht so problemlos aufnehmen. Zu überlegen ist, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden kann/sollte, das dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Katzen sicherstellen und auf seine Kosten in einem Tierheim unterbringen könnte. Dies sollte jedoch vorab anwaltlich geprüft werden.