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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da der Nachbar die Lage und die Gefahr, die von seinem Hund ausgeht, entweder nicht erkennt oder unterschätzt und seine Bemühungen offensichtlich nicht unzureichend sind, sollten Sie tätig werden. In Betracht kommen verschiedene Möglichkeiten.
Zum einen haben Sie einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, dass er seinen Hund auf Ihr Grundstück kommen und Ihr Haus betreten lässt. Wie er dies bewerkstelligt ist seine Verantwortung. Würde ein solcher Anspruch eingeklagt werden müssen, könnte dies mit einem Antrag auf eine Strafzahlung für jeden Verstoß verbunden werden.
Neben dem zivilrechtlichen Teil kommt der verwaltungsrechtliche Teil zum Tragen, der auch für die Hundehalter gilt, die die das Hetzen lassen ihrer Hunde in Kauf nehmen bzw. sogar gutheißen.
Gemäß § 1 Absatz 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) gilt allgemein für alle Hundehalter in Hessen:
„(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“
Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, sind gemäß § 2 Absatz 2 HundeVO als gefährliche Hunde einzustufen, was erhebliche Konsequenzen für den Hundehalter aus der HundeVO nach sich ziehen (Erlaubnispflicht, Leinenzwang, Maulkorbzwang, evtl. erhöhte Hundesteuer/Versicherungsbeiträge etc.) Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Versuchen nochmals mittels eines Briefes und der klaren Aufforderung, ab sofort dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund weder Ihr Grundstück betritt, noch Ihre Katze hetzt und drohen Sie an, dass Sie sich sonst nicht anders zu helfen wissen und rechtliche Schritte einleiten werden. Sichern Sie allerdings schon jetzt Beweise für die „Besuche“ des Hundes, führen Sie eine Liste, machen Sie Fotos, ein Video und sammeln Zeugenaussage von Besuchern/Nachbarn. Der Versuch einer friedlichen Lösung ist immer ratsam, da sich aus solchen Situationen oft regelrechte Nachbarschaftskriege entwickeln.