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Nachbars Hund jagt permanent unseren Kater

von Petra N.
Hallo - der Hund von unserem Nachbarn jagt ständig unseren LENNY, der mittlerweile schon bei jedem kleinsten Geräusch zusammenzuckt und sich hilfesuchend entweder bei meinem Mann oder mir verkrümelt und jämmerlich maunzt und so gut wie gar nicht mehr das Haus verlassen will, weil er total verängstigt ist. Wir erkennen unseren Kater nicht wieder. Eigentlich regiert er sein Revier, aber durch den neuen Hund hat sich alles grundlegend geändert. Der Nachbar hat in den letzten Wochen zwar provisorisch einen Jägerzaun zu unserem Grundstück gesetzt, aber irgendwie schafft es der Hund doch immer wieder eine Lücke zu finden oder aber er springt darüber?!? Wir haben dann den Hund entweder auf der Terrasse oder er kommt einfach über die Terrassentür ins Wohnzimmer und knurrt und bellt herum. Wir haben den Nachbarn inständig schon gebeten seinen Hund besser zu beaufsichtigen, aber der Hund beherrscht ja noch nicht einmal die Grundkommandos, somit läßt er sich auch nach mehrfachen Rufen auch demzufolge nicht einfangen, weil er einfach nicht hört. Somit jagt der Hund unseren Kater auch auf die Straße und wir haben wirklich große Sorge, daß er irgendwann einmal von einem Auto erfaßt wird und das im schlimmsten Fall nicht überleben wird. Was können wir tun, damit der Nachbar einsichtig wird? Unser LENNY war immer schon Freigänger-wir können ihn auch nicht einsperren und möchten es auch nicht. Das nächste Problem sind die freilaufende Hunde in unserem Wohngebiet-Besitzer/innen sind immer wieder felsenfest davon überzeugt, daß ihr Hund ja nichts macht und das Katze jagen einfach zur Belustigung beim Gassigehen mit dazu gehört. Soviel ich weiß muß es ja eine Verordnung geben, welche besagt das Hunde gerade im Wohngebiet an der Leine zu führen sind?!? Über eine zeitnahe Beantwortung unserer Anliegen wären wir sehr dankbar! Wir möchten keine Angst und Sorge um unseren Freigänger haben müssen und wünschen uns nichts sehnlicher wieder einen glücklichen und keinen Angstkater nach draußen in die große Freiheit gehen lassen zu können!!! Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da der Nachbar die Lage und die Gefahr, die von seinem Hund ausgeht, entweder nicht erkennt oder unterschätzt und seine Bemühungen offensichtlich nicht unzureichend sind, sollten Sie tätig werden. In Betracht kommen verschiedene Möglichkeiten.
Zum einen haben Sie einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, dass er seinen Hund auf Ihr Grundstück kommen und Ihr Haus betreten lässt. Wie er dies bewerkstelligt ist seine Verantwortung. Würde ein solcher Anspruch eingeklagt werden müssen, könnte dies mit einem Antrag auf eine Strafzahlung für jeden Verstoß verbunden werden.
Neben dem zivilrechtlichen Teil kommt der verwaltungsrechtliche Teil zum Tragen, der auch für die Hundehalter gilt, die die das Hetzen lassen ihrer Hunde in Kauf nehmen bzw. sogar gutheißen.
Gemäß § 1 Absatz 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) gilt allgemein für alle Hundehalter in Hessen:
„(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“
Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, sind gemäß § 2 Absatz 2 HundeVO als gefährliche Hunde einzustufen, was erhebliche Konsequenzen für den Hundehalter aus der HundeVO nach sich ziehen (Erlaubnispflicht, Leinenzwang, Maulkorbzwang, evtl. erhöhte Hundesteuer/Versicherungsbeiträge etc.) Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Versuchen nochmals mittels eines Briefes und der klaren Aufforderung, ab sofort dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund weder Ihr Grundstück betritt, noch Ihre Katze hetzt und drohen Sie an, dass Sie sich sonst nicht anders zu helfen wissen und rechtliche Schritte einleiten werden. Sichern Sie allerdings schon jetzt Beweise für die „Besuche“ des Hundes, führen Sie eine Liste, machen Sie Fotos, ein Video und sammeln Zeugenaussage von Besuchern/Nachbarn. Der Versuch einer friedlichen Lösung ist immer ratsam, da sich aus solchen Situationen oft regelrechte Nachbarschaftskriege entwickeln.  

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