zurück zur Übersicht Nachbarn haben unsere Katze angefüttert und lassen nicht mit sich reden 23.11.2018 von Maike B. Wir haben hier eine kleine Kinderranch auf der wir alles Mögliche tun, damit es Kindern und Tieren hier gemeinsam gut geht. Jetzt hat ein älteres Nachbarpaar unser Katerchen Silver angefüttert und lässt nicht mit sich reden. Er ist mittlerweile völlig verfettet und kommt nicht mehr nach Hause. Vor einiger Zeit, als das Ganze auffiel, habe ich ihm ein Halsband mit dem TASSO-Anhänger dran umgelegt, das er auch trägt. Andere Nachbarn haben ähnliches berichtet und man könne mit diesem älteren Paar nicht reden, aber das kann doch nicht sein. Es ist unsere Katze und die Nachbarn müssten ihn einfach nicht mehr reinlassen und nicht mehr füttern. Sie tun es dennoch und beschimpfen uns. Was kann ich tun? Ich habe hier 3 sehr traurige Kinder sitzen, die von den Nachbarn schon beschimpft wurden, sie müssten die Katze mal einsperren usw. Wir lassen unsere Tiere so frei wie möglich leben und sperren keine Katze ein. Kann man da rechtlich was machen?1000 Dank für Antwort. Maike B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein Gespräch nicht geholfen hat, könnten Sie den Nachbarn theoretisch nunmehr schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die eingetretenen Folgen der Überfütterung hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung des Nachbarn entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass der Nachbar trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und genau dieses Verhalten dem Kater einen Schaden zugefügt hat. Da ein Rechtsstreit unter Nachbarn jedoch durch einen Prozess in der Regel nicht gelöst, sondern sogar noch angefeuert wird und hier in Ihrem konkreten Fall Ihre Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten Sie unbedingt eine gütliche Lösung finden. Da in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Tiere oft nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, könnte ich mir vorstellen, dass dies vielleicht auch Ihrem Fall so ist und z.B. mithilfe des/der zuständigen Schiedsmanns/Schiedsfrau oder einem/r Mediator/in der Konflikt gelöst werden könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein Gespräch nicht geholfen hat, könnten Sie den Nachbarn theoretisch nunmehr schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf die eingetretenen Folgen der Überfütterung hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung des Nachbarn entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass der Nachbar trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und genau dieses Verhalten dem Kater einen Schaden zugefügt hat. Da ein Rechtsstreit unter Nachbarn jedoch durch einen Prozess in der Regel nicht gelöst, sondern sogar noch angefeuert wird und hier in Ihrem konkreten Fall Ihre Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten Sie unbedingt eine gütliche Lösung finden. Da in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Tiere oft nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, könnte ich mir vorstellen, dass dies vielleicht auch Ihrem Fall so ist und z.B. mithilfe des/der zuständigen Schiedsmanns/Schiedsfrau oder einem/r Mediator/in der Konflikt gelöst werden könnte.