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Katze wird fremdgefüttert

von Natascha P.

Guten Tag, wir haben 5 Katzen, alles Freigänger, gechipt und geimpft. Wir haben für alle Katzen einen Futterautomaten und geben nur Nassfutter. In der Nachbarschaft gibt es eine Dame, die ein Trockenfuttertunnel vor ihrer Haustür stehen hat, zwei unserer Katzen essen dort regelmäßig und haben stark zugenommen. Wir haben es zwei mal im Guten Versucht und ihr erklärt, dass wir das nicht möchten, aber die Dame sieht es leider nicht ein. Ihr Argument war, dass sie das Futter für eine Streunerkatze raus stellt. Wir haben sogar gesehen, wie sie unser Kater zu dem noch mit Extra Futter versorgt. Sie erteilte uns dann das Verbot ihr Grundstück zu betreten, weil wir unsere Katzen regelmäßig dort weggeholt haben. Wir haben es über den Tierschutz auch schon probiert aber sie sagen, es steht ihr frei, was sie auf ihrem Grundstück stehen hat. Leider zieht es unsere Katzen immer wieder zur Trockenstation und diese ist voll bis oben hin. Wir haben sogar schon Fotos gemacht. Wir wissen nicht mehr weiter, unser Kater passt kaum noch durch die Katzenklappe. Meine Frage daher, ist es denn erlaubt für alle Tiere zugängliches Futter vor seiner Haustüre zu platzieren, wenn man nicht einmal selbst Tiere besitzt? Und wenn man schon Reklamationen aus der Nachbarschaft erhalten hat? Vielen Dank für Ihre Mühe, vielleicht wissen Sie Rat. MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, oft auch gegen den ausdrücklichen Willen der Eigentümer ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden.
Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, benennen und beschreiben Sie die Katzen detailliert und fügen am Besten noch Fotos bei. Behalten Sie des Weiteren vor, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund des Übergewichts entstehen werden, geltend zumachen. Senden Sie dieses Schreiben als Einschreiben um einen Zugangsnachweis zu haben. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.
Zusätzlich zu Ihrem Recht als Eigentümerin kommt hinzu, dass es entsprechende Gerichtsurteile gibt, wonach nicht nur Städte und Gemeinden in Ihren Satzungen, sondern z.B. auch Vermieter etc. das Füttern von Tieren im Freien, insbesondere von Katzen verbieten dürfen, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgehe. Erkundigen Sie sich daher z.B. bei Ihrer Stadtverwaltung ob ein solches Verbot auch für Ihren Wohnort gilt.

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