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Nachbar klaut Katze

von Lena G.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem kleinen Dorf, ca. 100 m von der "Hauptstraße" weg. Gegenüber der Hauptstraße ist eine große Wiese, auf der sich unser 2-jähriger Kater gerne aufhält. Neben dieser Wiese wohnt ein Ehepaar, das unsere Katze im Winter angefüttert hat und oft tagelang eingesperrt hat und nur auf Nachfrage die Katze wieder rausgerückt haben. Ihre Begründung ist, es sei Tierquälerei, die Katze rauszulassen, da wir sie nur "zum überfahren lassen" haben. Nach ewigen Hin und Her und nach einer größeren Auseinandersetzung haben sie unsere Katze in Ruhe gelassen und sie ist ca. 5 mal am Tag bei uns ein und ausgegangen und war jede Nacht da. Seit Dienstag jedoch ist die Katze nicht mehr aufzufinden. Wir haben die Gegend überall abgesucht, dass die Katze weder auf dem Feld noch sonst irgendwo untypisch für unsere Katze ist, haben wir wieder bei diesem Ehepaar nachgefragt, ob sie denn wieder unsere Katze gesehen hätte. Daraufhin hat sie uns als Tierquäler beschimpft, wie unverantwortlich wir doch wären, die Katze frei laufen zu lassen und uns vorgeworfen, der Katze könne es ja nicht gut bei uns gehen, wenn sie den ganzen Tag unterwegs ist. Auf die Frage hin, ob sie weiß, wo die Katze ist, hieß es nur sie ist nicht im Garten, aber vom Haus war nie die Rede. Mehrmals wurde sie danach gefragt, aber nie gab es eine konkrete Antwort. Wir sind verzweifelt und wissen nicht mehr was wir machen sollen. WIr sind uns sehr sicher, dass sich die Katze dort aufhält, da es in der Vergangenheit schon so oft vorgekommen ist, und sie die Dame nicht mehr hergeben möchte. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier, können Sie uns weiterhelfen, wie unsere nächsten Schritte aussehen sollen? Vielen Dank und freundliche Grüße Lena G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und sie zur unverzüglichen Herausgabe der Katze, spätestens innerhalb einer Woche aufzufordern. Sie als Eigentümerin haben das Recht, andere von der Einwirkung auf Ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet bzw. die Herausgabe verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Das Problem einer Herausgabeklage in Ihrem konkreten Fall ist, dass Sie hierfür beweisen können müssen, dass die Nachbarn die Katze bei sich haben, sollten die Nachbarn dies bestreiten. Ob die Vermutung aufgrund der Situationen in der Vergangenheit dem Gericht dafür ausreicht, ist fraglich.
Sie können die Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.

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