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Kater der fremde Wohnungen besucht

von Stefano C.

Mein Kater Carlo ist 1 Jahr alt und sehr neugierig was fremde Wohnungen betrifft. Er ist tagsüber meistens im Freien und über Nacht in unserer Mietwohnung. Eine Nachbarin beschwert sich dauernd, dass er Dreck in ihrer Wohnung macht. Die angesprochene Nachbarin hat jedoch sowohl tagsüber als auch nachts die Balkontüre immer offen. Sie droht damit, uns Kosten für eine Reinigungsfirma aufzuerlegen und unseren Kater ins Tierschutzheim zu bringen wenn wir nichts unternehmen. Wie ist hier die rechtliche Lage?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie in Österreich leben und das österreichische Zivilrecht anwendbar ist, von dem ich keine Kenntnis habe, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Anwältin bei Ihnen vor Ort.
 
Da die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, auch in Deutschland oft vorkommt, beschäftigen sich auch die Gerichte regelmäßig damit und sieht wie folgt aus:
Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Für Verschmutzungen oder Beschädigungen, die die eigene Katze verursacht muss der Katzenhalter gemäß § 833 BGB immer haften.
Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 06.10.2009 (Az. 8 S 142/09) unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob der Nachbar über das Betreten des Gartens bzw. einer Dachterrasse hinaus auch die Verschmutzung dieser Katzenkot und das Betreten der Wohnung dulden muss. Dies ist im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden. Das Gericht hat entschieden, dass der Nachbar weder die Verschmutzung mit Kot, noch das Betreten der Wohnung dulden muss und verurteilte den Katzenhalter dazu, seine Katzen so zu halten, dass diese bei dem Nachbar keine Verschmutzungen durch Kot hinterlassen und nicht mehr die Wohnung betreten.
Zwar müsste in Ihrem Fall Ihre Nachbarin beweisen können, dass es auch tatsächlich IHR Kater ist, der Anlass des Ärgers ist, aus Ihrer Schilderung ist aber zu entnehmen, dass es sich wahrscheinlich tatsächlich um ihn handelt. Sie müssen daher Ihren Kater nicht einsperren und dieser dürfte auch weiterhin den Garten des Nachbarn betreten, nur eben nicht die Wohnung. Lassen Sie sich z.B. von einem Katzenpsychologen beraten. Da dies wahrscheinlich praktisch sehr schwierig werden wird, versuchen Sie unbedingt die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen um einen Prozess und/oder einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden.
Da im Alltag Probleme mit den Haustieren oft nur vorgeschoben werden, weil Nachbarn sich nicht traut den eigentlichen Grund seines Ärgers anzusprechen, versuchen Sie daher in einem friedlichen Gespräch mit der Nachbarin herauszufinden, ob es vielleicht einen anderen Grund für ihren Ärger gibt, um die Lage zu klären.

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