zurück zur Übersicht Hund macht Pippi auf Wiese 08.05.2019 von Martina69 B. Hallo, ich wohne seit 40 Jahren bei der gleichen Wohnungsgesellschaft und habe seit dieser Zeit auch Hunde. Bislang nie Probleme gehabt, bis heute... Es kam ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft das Hunde nicht mehr auf die Wiese pinkeln dürfen. Mit der Drohung wenn das nicht aufhört wird die genehmigte Hundehaltung sofort untersagt. Ich war platt als ich das las... wie soll man Pippi machen unterbinden wenn man mit dem Hund raus geht? Hier gibt es viele Hunde, das Schreiben habe aber nur ich bekommen, weil es wohl irgendjemanden stört. Das mein Hund nicht vor der Tür Pippa macht, müsste ich ihn hundert Meter tragen um von der Grünfläche weg zu kommen. Ich hab echt große Angst das das nächste Schreiben kommt und ich meinen Hund weggeben soll. Was kann ich nur machen? Vg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Sorge und Ihr Unverständnis über das Schreiben des Vermieters nach so langer Zeit ist nachvollziehbar. Wie Sie am besten reagieren, hängt von den Gesamtumständen ab, so ist z.B. wichtig zu wissen, ob eine Hausordnung gibt, in der das Urinieren lassen der Hunde in den Außenanlagen verboten ist. Da sich aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie Ihren Hund tatsächlich regelmäßig dort urinieren lassen, wäre wichtig zu wissen, ob dadurch Schäden am Rasen aufgetreten sind (braune Stellen) und ob nachweislich auch andere Mieter dort ihre Hunde sich lösen lassen, etc. Selbst wenn Sie sich nicht an das Verbot halten, so könnte Ihnen die Wohnungsbaugesellschaft nicht direkt den Mietvertrag kündigen, sondern die Abschaffung des Hundes fordern. Ob dies jedoch überhaupt wirksam wäre, müsste letztlich das zuständige Gericht klären. Um all dies zu vermeiden, sollten Sie das Abmahnungsschreiben und das Verbot anwaltlich prüfen lassen und dann entsprechend darauf reagieren. Wenden Sie sich daher entweder an einen Fachanwalt/in für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Sorge und Ihr Unverständnis über das Schreiben des Vermieters nach so langer Zeit ist nachvollziehbar. Wie Sie am besten reagieren, hängt von den Gesamtumständen ab, so ist z.B. wichtig zu wissen, ob eine Hausordnung gibt, in der das Urinieren lassen der Hunde in den Außenanlagen verboten ist. Da sich aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie Ihren Hund tatsächlich regelmäßig dort urinieren lassen, wäre wichtig zu wissen, ob dadurch Schäden am Rasen aufgetreten sind (braune Stellen) und ob nachweislich auch andere Mieter dort ihre Hunde sich lösen lassen, etc. Selbst wenn Sie sich nicht an das Verbot halten, so könnte Ihnen die Wohnungsbaugesellschaft nicht direkt den Mietvertrag kündigen, sondern die Abschaffung des Hundes fordern. Ob dies jedoch überhaupt wirksam wäre, müsste letztlich das zuständige Gericht klären. Um all dies zu vermeiden, sollten Sie das Abmahnungsschreiben und das Verbot anwaltlich prüfen lassen und dann entsprechend darauf reagieren. Wenden Sie sich daher entweder an einen Fachanwalt/in für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.