zurück zur Übersicht Wann darf ich eine unkastrierte und unregistrierte Katze / Kater einfangen und zum Tierarzt bringen? 16.05.2019 von Astrid U. Guten Tag, ich hätte eine generelle Frage: Bei mir in der Nachbarschaft gibt es mehrere freilaufende Katzen/ Kater. Manche sind sehr zutraulich, andere eher nicht. Heute hatte ich nun die Möglichkeit einen der nicht kastrierten Kater auf den Arm zu nehmen. Da an meinem Wohnort Kastrationspflicht und Registrierungspflicht besteht, würde ich gerne wissen was passiert, wenn der Kater dann von mir zur Kastration gebracht werden würde. Da er auch nicht gechipt ist, muss ich davon ausgehen, dass er niemandem gehört. Was ist aber wenn sich nachher rausstellt, dass er doch einen Besitzer hat. Muss ich dann zahlen? Oder ist der Katzenhalter "selber Schuld" weil das Tier weder gechipt noch kastriert ist? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist grundsätzlich bei jedem Heimtier (insbesondere bei den zutraulichen Katzen) davon auszugehen, dass es einen Eigentümer hat. Weder ob der Halter/Eigentümer gegen seine Kennzeichnungs-/und Registrierungspflicht verstößt, noch das Aussetzen der Katze/n, haben Einfluss auf das Eigentumsrecht. Wenn Sie also eine (fremde) Katze zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen, schließen Sie mit dem Tierarzt einen Behandlungsvertrag und müssen seine Dienstleistung als Vertragspartner auch bezahlen. Sollte sich doch noch ein Halter/Eigentümer bei Ihnen melden, sind die verschiedenen wechselseitigen Schadensersatzansprüche zu prüfen, also sein möglicher Schadensersatzanspruch gegen Sie wegen der „Sachbeschädigung“ durch die Kastration, wobei natürlich auch seine eigene gesetzliche Verpflichtung zur Kastration heranzuziehen ist und auf der anderen Seite Ihre Schadensersatzanspruch in Höhe der Tierarztkosten für die Kastration. Hierbei ist dann aber auch zu prüfen, ob Sie selbst gemäß § 1 Absatz 1 Satz 4 der Verordnung der Stadt Neuss als Halterin der Katzen gelten und damit verpflichtet waren auf eigene Kosten zu kastrieren und registrieren. Dies alles läßt sich nur anhand der Einzelheiten bewerten, daher sollten Sie sich bei Bedarf vorab anwaltlich beraten lassen oder wenden sich an die in dem Flyer der Stadt Neuss genannten Tierschutz-/Katzenschutzorganisationen (https://www.neuss.de/leben/umwelt-und-gruen/downloads/flyer-neuss-kastrationspflicht-katzen-neu.pdf) und erfragen dort, ob es Kastrationsaktionen o.ä. gibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist grundsätzlich bei jedem Heimtier (insbesondere bei den zutraulichen Katzen) davon auszugehen, dass es einen Eigentümer hat. Weder ob der Halter/Eigentümer gegen seine Kennzeichnungs-/und Registrierungspflicht verstößt, noch das Aussetzen der Katze/n, haben Einfluss auf das Eigentumsrecht. Wenn Sie also eine (fremde) Katze zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen, schließen Sie mit dem Tierarzt einen Behandlungsvertrag und müssen seine Dienstleistung als Vertragspartner auch bezahlen. Sollte sich doch noch ein Halter/Eigentümer bei Ihnen melden, sind die verschiedenen wechselseitigen Schadensersatzansprüche zu prüfen, also sein möglicher Schadensersatzanspruch gegen Sie wegen der „Sachbeschädigung“ durch die Kastration, wobei natürlich auch seine eigene gesetzliche Verpflichtung zur Kastration heranzuziehen ist und auf der anderen Seite Ihre Schadensersatzanspruch in Höhe der Tierarztkosten für die Kastration. Hierbei ist dann aber auch zu prüfen, ob Sie selbst gemäß § 1 Absatz 1 Satz 4 der Verordnung der Stadt Neuss als Halterin der Katzen gelten und damit verpflichtet waren auf eigene Kosten zu kastrieren und registrieren. Dies alles läßt sich nur anhand der Einzelheiten bewerten, daher sollten Sie sich bei Bedarf vorab anwaltlich beraten lassen oder wenden sich an die in dem Flyer der Stadt Neuss genannten Tierschutz-/Katzenschutzorganisationen (https://www.neuss.de/leben/umwelt-und-gruen/downloads/flyer-neuss-kastrationspflicht-katzen-neu.pdf) und erfragen dort, ob es Kastrationsaktionen o.ä. gibt.