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Bellender Hund im Nachbarhaus

von Petra S.

Sehr geehrte Frau Fries, was kann man denn als tierliebender Nachbar eines permanent bellenden (natürlich auch während der Ruhezeiten) Schäferhundes (kein Junghund) tun, dessen Besitzer uneinsichtig sind und - außer den Hund anzubrüllen - keine therapeutischen Maßnahmen ergreifen, um den Grund seines Bellens zu erforschen. Wir wohnen im Nachbarhaus und das Bellen ist über drei Ebenen zu hören ... Nach einem halben Jahr möchten wir gerne aktiv werden, da der Hund sich offenbar auch nicht wohl fühlt und die Halter keine Ahnung von Hundeerziehung etc. zu haben scheinen. An wen kann man sich wenden, um eine vernünftige Lösung für alle Parteien zu erzielen? Besten Dank für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie richtig schreiben, löst sich das Problem nicht durch Anschreien des Hundes, vielmehr müsste zunächst geklärt werden, ob der Hund wegen seiner Verlassensängste bellt oder ob er wütend darüber ist, dass er seine Leute nicht mehr kontrollieren kann und das dann gezielt trainiert werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird oder sogar leidet, wäre das Veterinäramt für die Überprüfung der Haltungsbedingungen zuständig.
Theoretisch könnten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht eine Unterlassungsklage gegen den Hundehalter erheben. Da Sie die Darlegungs- und Beweislast tragen, sollten Sie z. B. über mehrere Tage ein Bellprotokoll erstellen, Zeugen hinzuziehen etc. Sie müssen allerdings beweisen können, dass es immer ein und derselbe Hund ist, der da bellt. Handelt es sich um Mietshäuser und Sie haben denselben Vermieter, könnten Sie sich auch an ihn wenden und um Vermittlung bitten und notfalls die Miete mindern.
Da aber wahrscheinlich alle Beteiligten unter dem Gebell leiden, inklusive des Hunde,s und gerade in der Nachbarschaft eine friedliche Lösung besser als ein gewonnener Rechtsstreit wegen Lärmbelästigung ist, sollten Sie zunächst versuchen, falls noch möglich, das Gespräch zu suchen. Falls das nicht erfolgreich ist, könnten Sie sich an das zuständige Schiedsamt wenden, um dort eventuell eine Lösung zu finden, bevor Sie einen Anwalt oder sogar ein Gericht einschalten.

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