zurück zur Übersicht Beschlagnahmung 24.05.2019 von Andy S. Hallo... Mir wurden meine 2 Hunde entzogen. Auf einen Hinweis aus der Nachbarschaft hat das Veterinäramt mehrere Kontrollen durchgeführt. 1. Kontrolle: -Ich war noch am Schlafen und wurde vom Veterinäramt geweckt -Ich habe unverzüglich die Tür geöffnet. -Mir wurde zu Lasten gelegt, dass meine Tiere nicht ausreichend Wasser bekommen. -Wassernäpfe waren leer ... -Ich hatte keinerlei Möglichkeit, das Wasser aufzufüllen. -Als ich ins Bett bin, war Wasser vorhanden. 2. Kontrolle: - Ähnlicher Ablauf wie 1. Kontrolle. 3. Kontrolle: -Wasser war ausreichend vorhanden. -Veterinäramt war das aber nicht ausreichend. -Ich hätte die Wassernäpfe gerade eben aufgefüllt. -Ich bestätigte diese Aussage, denn ich mache jeden Morgen die Wassernäpfe sauber und fülle sie mit frischem Wasser auf. 4. Kontrolle: -Ich war beim Einkaufen, als ich Heim kam, stand das Veterinäramt vor der Tür und hat wieder kontrolliert -Diesmal waren die Wassernäpfe wieder leer. -Ich hatte aber die Näpfe aufgefüllt, bevor ich einkaufen gegangen bin. -Ich war ca. 3 Stunden nicht daheim. -Daraufhin wurden mir die Hunde entzogen Das Veterinäramt sagte selbst noch, dass sie keinen verwahrlosten Eindruck machen. Sie seien sogar etwas zu dick. Ich liebe meine Hunde und würde sie nie schlecht behandeln. Hätte das Veterinäramt meine Hunde mitnehmen dürfen und wie bekomme ich sie jetzt wieder? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider lassen sich weder die Rechtmäßigkeit noch die Erfolgsaussichten, ob Sie Ihre Hunde zurückerhalten an dieser Stelle beurteilen, da dies einerseits von den gesamten Einzelheiten abhängt und auch davon, ob überhaupt noch Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob die Fristen dazu schon abgelaufen sind. Ich nehme an, dass Sie von der Behörde mehrere Schreiben bekommen haben, darunter auch eine Ordnungsverfügung oder einen Bescheid, an dessen Ende eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Dieses dort benannte Rechtsmittel (entweder Widerspruch oder Klage) muss innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der dort genannten Behörde oder Gericht eingegangen sein. Sollte diese Monatsfrist bereits verstrichen sein, ohne dass Sie entsprechend tätig wurden, müsste geprüft werden ob z.B. die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft war und so die Frist noch andauert oder ob andere rechtliche Schritte noch möglich. Zudem ist es erforderlich eine Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen um dann gezielt prüfen zu können, welche Schritte möglich und sinnvoll sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider lassen sich weder die Rechtmäßigkeit noch die Erfolgsaussichten, ob Sie Ihre Hunde zurückerhalten an dieser Stelle beurteilen, da dies einerseits von den gesamten Einzelheiten abhängt und auch davon, ob überhaupt noch Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob die Fristen dazu schon abgelaufen sind. Ich nehme an, dass Sie von der Behörde mehrere Schreiben bekommen haben, darunter auch eine Ordnungsverfügung oder einen Bescheid, an dessen Ende eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Dieses dort benannte Rechtsmittel (entweder Widerspruch oder Klage) muss innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der dort genannten Behörde oder Gericht eingegangen sein. Sollte diese Monatsfrist bereits verstrichen sein, ohne dass Sie entsprechend tätig wurden, müsste geprüft werden ob z.B. die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft war und so die Frist noch andauert oder ob andere rechtliche Schritte noch möglich. Zudem ist es erforderlich eine Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen um dann gezielt prüfen zu können, welche Schritte möglich und sinnvoll sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht vor Ort.