zurück zur Übersicht Rückflug von Hund verweigert, obwohl bei Hinflug alles ok 08.06.2019 von volker l. Sehr geehrte Damen und Herren wir würden uns freuen wenn dieses Problem, was wir hatten an die Öffentlichkeit kommt weil so ein Umgang mit Mensch und Tier von dem Eincheckpersonal ist grausam und nicht zu beschreiben. Zum Problem: am 25.05.2019 wollten meine Frau, unser Hund und ich die Rückreise von Budapest nach Köln antreten.Die Flugtickets für unseren Hund habe ich am 26.04.2019 erworben. Der Flug von Köln nach Budapest war problemlos. Das genaue Gegenteil war der Rückflug. Beim Einchecken am Schalter 30 um 08.00 morgens nach dem wir schon eine Stunde angestanden haben und der Flug um 08.55 los ging. Beim Einchecken Schalter 30 um 8.00 Uhr morgens wurde die Beförderung unseres Hundes verweigert, obwohl ein gültiges Ticket für den Hund vorlag und er in der gleichen Transporttasche werden sollte wie beim Hinflug. Die Frau vom Schalter 30 hat mich angesehen und die Transporttasche fragte dann ihren --Kollegen von Schalter 31 ein Herr N.-- stand auf seinem Hemdschild der schaute mich an und sagte zu mir --- Wir sind hier in Ungarn und nicht in Deutschland ---und die Transporttasche ist hier nicht zulässig“. Meine Frau mittlerweile kurz vor dem Nervenzusammenbruch (wir sind ein Rentnerehepaar) und wie es mir ging nicht zu beschreiben, nach dieser Aussage von Herr Norbert ging ich zum Hilfsbüro was gegenüber vom Eincheckschalter war und fragte nach Hilfe um das Problem zu lösen und jetzt kommt das schlimme - kein Mensch wir hatten noch 45 min zum Abflug absolut kein Mensch hat uns geholfen alles Personal hob die Schultern und zeigte uns, dass sie nichts machen könnten nichts wüssten wie man helfen kann und hat uns einfach stehen gelassen und sich abgewendet von und fertig ,wir und der Hund waren nichts für sie und egal was passiert. In meiner Not habe ich den Tränen sehr nah den Hund alleine in der Tasche in ein Taxi gesetzt und ihn zurück in das vorher angemietete Apparment zurück geschickt an einen Sicherheitsbeamten mit der Hoffnung das ihm nichts passiert und gehofft das er in gute Hände kommt uns ist die Zeit weggelaufen wir hatten noch 20min.bis zum Abflug,fix und fertig sind wir dann ohne Hund zurück geflogen in Deutschland besorgte ich mir dann einen Fahrer und sind dann am selben Tag um 23 Uhr mit dem Auto nach Budapest gefahren umd Hund zuholen Gottseindank ging es im Gut habe mich selbstverständlich finanziell bedankt und sind glücklich aber fertig nach Hause. Ich habe eine Beschwerde gesendet mit dem Vorschlag zur Einigung und die Information das meine Gesamtkosten für die Rückholung bei ca. 1200 € sind nach genauem nachrechen ist ein vieles mehr. Wie die köperliche und seeliche Schädigung für Mensch und Tier berechnet werden soll keine Ahnung. Wir würden uns sehr über eine Rückantwort freuen. Können sie uns einen Anwalt nennen, wegen Kostenübernahme bekommen wir am Dienstag von HUK bescheid und wie beurteilen sie die Sache wir sind ein Rentnerehepaar und tun nur gutes für unsere Tiere und laut Aussage von Eurowingsmitarbeiter hätten wir unseren Hund eingequetscht seltsamerweise war das beim Hinflug nicht der Fall und das Einchecken war mit der selben Flugtransporttasche kein Problem, mit freundlichen Grüssen Ursula und Volker L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Verärgerung und Verzweiflung nachvollziehen und freue mich, dass Sie Ihren Hund trotz der Hindernisse wohlbehalten kurze Zeit später nachholen konnten. Da es hier um mögliche Schadensersatzansprüche geht und das Recht keine Emotionen kennt, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Hinsichtlich der unstreitig von Ihnen und Ihrem Hund erlittenen Ängste und Sorgen gibt es nicht viele Urteile, diese lehnen jedoch einen Schmerzensgeldanspruch sowohl für den Hundehalter als auch für den Hund ab. Wie das für Ihren Fall zuständige Gericht dies im Streitfall bewerten würde, ist jedoch nicht absehbar, da es auf den Einzelfall ankommt. Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches wegen des verweigerten Rücktransports müssten unter anderem anhand Ihrer Transporttasche die geltenden Bedingungen der Fluggesellschaft abgeglichen werden, also insbesondere die dort angegebenen Maße und das Gewicht, um dann die weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. Zu unterscheiden sind der bezahlte Ticketpreis und die durch die Weigerung entstandenen weiteren Kosten. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf möglichst kurzfristig an einen (Fach)anwalt oder Fachanwältin für Reiserecht, der/die sich auch Tierrecht auskennt. Eine/n geeigneten Anwalt oder Anwältin finden Sie im Internet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Verärgerung und Verzweiflung nachvollziehen und freue mich, dass Sie Ihren Hund trotz der Hindernisse wohlbehalten kurze Zeit später nachholen konnten. Da es hier um mögliche Schadensersatzansprüche geht und das Recht keine Emotionen kennt, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Hinsichtlich der unstreitig von Ihnen und Ihrem Hund erlittenen Ängste und Sorgen gibt es nicht viele Urteile, diese lehnen jedoch einen Schmerzensgeldanspruch sowohl für den Hundehalter als auch für den Hund ab. Wie das für Ihren Fall zuständige Gericht dies im Streitfall bewerten würde, ist jedoch nicht absehbar, da es auf den Einzelfall ankommt. Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches wegen des verweigerten Rücktransports müssten unter anderem anhand Ihrer Transporttasche die geltenden Bedingungen der Fluggesellschaft abgeglichen werden, also insbesondere die dort angegebenen Maße und das Gewicht, um dann die weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. Zu unterscheiden sind der bezahlte Ticketpreis und die durch die Weigerung entstandenen weiteren Kosten. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf möglichst kurzfristig an einen (Fach)anwalt oder Fachanwältin für Reiserecht, der/die sich auch Tierrecht auskennt. Eine/n geeigneten Anwalt oder Anwältin finden Sie im Internet.