Hallo liebe Tasso-Mitarbeiter, sehr geehrte Frau Fries, ich habe das Internet schon ausgiebig zu ähnlichen Fällen durchforstet aber leider nichts Passendes gefunden und wäre Ihnen sehr dankbar für eine Einschätzung der Sachlage. Mein 4jähriger Kater Bluna hat sich Ende April bei einem Sprung aus ca 1m Höhe unerklärlicherweise beidseits Calcaneusfrakturen zugezogen, diese wurden am Folgetag in einer Kleintierspezialistenklinik mittels Plattenosteosynthesen operativ versorgt. Anschließend sollte er für 6 Wochen stabilisierende Verbände mit Schienen tragen, die regelmäßig gewechselt werden sollten und möglichst wenig laufen, beides wurde strikt eingehalten. Beim Abschlussröntgen wurde festgestellt, dass sich beidseits Schrauben gelockert haben was dazu führte, dass Bluna nicht wie erwartet wieder normal (quasi auf Zehenspitzen) laufen konnte sondern dabei den ganzen Fuß absetzte (plantigrade Fußung) und sich nach nur wenigen Schritten fallen ließ weil er wohl Schmerzen hatte. Nach 2 Wochen Beobachtungszeit habe ich um eine Wiedervorstellung gebeten in welcher der Chefarzt äußerte, dass man das so nicht lassen könne und die Implantate anders hätte setzen müssen (längere Platte, mehr Schrauben), er würde Bluna deshalb nochmal operieren und mir finanziell "sehr entgegenkommen". Bei diesem Gespräch wurde mir auch gesagt, dass Bluna mit seinen 5,3kg relativ schwer sei und abnehmen sollte, weil sich das Gewicht natürlich auch auf die Stabilität des Implantats auswirkt. Darüber wurde bei der ersten OP aber überhaupt nicht gesprochen und ich empfinde meinen Kater ehrlich gesagt auch nicht als dick. Meine Frage wäre nun, ob ich die Kosten der Re-Operation bezahlen muss, wenn laut Arztbericht ein beidseitiges Implantatversagen vorliegt? Ich habe wie erwähnt alle "Auflagen" wie Verbandswechsel, Schonung,... strikt eingehalten und mir wurde nicht gesagt, dass Bluna evtl zu schwer sein könnte. Alle Ärzte haben mir zugesichert, ich hätte am Ende wieder eine gesunde Katze, die Möglichkeit, dass (außer bei der Narkose) etwas schief gehen könnte stand nie im Raum. Ich musste für die erste OP plus Vor-/Nachbehandlung (ca 2700+800€) bereits einen Kredit aufnehmen, die Kosten der zweiten OP belaufen sich nun (trotz "Versprechen" des Chefarztes) auf 1700€ , Nachbehandlungskosten folgen. Bin ich wirklich dazu verpflichtet, diese zu tragen wenn der Arzt seine Leistung selbst als "ungenügend" einstuft? Ich danke Ihnen schon im Voraus herzlich für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen.