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Eigentümerregelung

von Christine N.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Lebensgefährte und ich haben uns dieses Jahr gemeinsam einen Hund aus dem Tierheim geholt. Der Vertrag mit dem Tierheim sowie Hundehaftpflichtversicherung, Hundesteuerbescheid und der EU-Heimtierausweis laufen auf meinen Namen. Allerdings tragen wir alle Kosten gemeinschaftlich und teilen uns diese. Dazu gibt es nicht immer einen Nachweis, da mein Lebensgefährte mir teilweise seinen Anteil an den Kosten per Bargeld ausbezahlt. Gibt es eine Möglichkeit meinen Lebensgefährten auch offiziell als Eigentümer anzugeben/eintragen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund aus dem Tierheim haben, nehme ich an, dass sich der Verein wie üblich per Tierschutzvertrag das Eigentum vorbehalten hat. Daher wäre zu prüfen, ob Sie und Ihr Partner überhaupt Eigentümer geworden sind/werden können.
Da in der Rechtsprechung dieser Eigentumsvorbehalt oft als unwirksam eingestuft wird, ist auch zu prüfen, ob Sie nicht beide übereinstimmend Gemeinschaftseigentum erworben haben, unabhängig davon wer als Vertragspartner/Versicherungsnehmer gilt, aufgrund der Vereinbarung alle Kosten hälftig zu teilen.
Zur Klarheit und um Streitigkeiten zu vermeiden, könnten Sie die miteinander getroffenen Regelungen zum Eigentum an dem Hund und den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen in einem Vertrag schriftlich festhalten.

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