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Katze wird seit Wochen woanders gefüttert und kommt kaum mehr heim

von Anna-Katharina K.

Hallo. Leider ist meine Katze seit ca drei Monaten nur noch alle 3-4 Tage zu Hause und war zuletzt schon zwei Wochen weg. Nun wurde ich vor drei Tagen informiert, dass er "gefunden" wurde und habe mich mit den Leuten unterhalten, bei denen er seit Wochen gefüttert und ins Haus gelassen wird. Die Dame, bei der sich mein Kater befand, hat darauf bestanden, dass sie ihn nicht angefüttert hat, weil sie davon ausging, dass er niemandem gehört. Ist es nicht trotzdem anfüttern, wenn man eine Katze füttert, ohne vorher abgeklärt zu haben, ob sie jemandem gehört? Ich habe mit ihr besprochen, dass sie ihn weder weiter füttern noch reinlassen soll. Allerdings hat sich mich bereits einen Tag später informiert, dass er beim Lüften in ihr Haus gegangen ist und sie sich weigert ihn rauszuscheuchen. Meine Frage hierzu ist, was ich tun kann damit diese Frau nicht weiterhin meine Katze in ihr Haus lässt bzw. ihn nicht rausschmeißt, wenn er rein geht? Ich hatte mit ihr telefoniert und sie hat mehrfach gesagt, dass sie ganz sicher keine Katze einfach verscheucht. Habe ich das Recht dazu das verlangen zu können, da meine Katze ja seit sie dort gefüttert wurde so gut wie nie mehr heim kommt? Mein Kater ist seit gestern 17Uhr wieder nicht heim gekommen, weshalb ich vermute, dass er wieder bei der Dame zuhause ist und sie ihn nicht rausschmeißt. Kann ich die Dame ggf. anzeigen, wenn sie weiterhin nicht einsichtig sein sollte? Ich möchte doch nur, dass mein Kater wieder bei mir zuhause ist!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre Nachbarin Ihre Bitten offensichtlich nicht respektiert, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, also sie nicht mehr zu füttern und sie nicht zu beherbergen. Sie als Eigentümerin haben das Recht, andere von der Einwirkung auf Ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet bzw. die Herausgabe verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Das Problem einer Unterlassungsklage in Ihrem konkreten Fall ist, dass Sie hierfür beweisen können müssen, dass die Nachbarn die Katze bei sich hat/füttert sollte die Nachbarn dies bestreiten.

Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um ihr zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass eine gütliche Lösung möglich ist, sollten Sie dies vorher unbedingt versuchen, da die Einschaltung eines Anwalts dazu führen könnte, dass sich die Situation unnötig verhärtet und sich – wie so oft – zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit entwickelt. Wenden Sie sich dafür z.B. an den für Ihren Stadtteil zuständige/n Schiedsmann oder Schiedsfrau.

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