zurück zur Übersicht Katze ist beim Tierarzt entlaufen 13.08.2019 von Natalia M. Hallo, ich brachte meine Katze um 8 Uhr wegen einer vereinbarten Op zum Tierarzt in einer gut verschlossenen Transportbox. Auf dem Rückweg bekam ich einen Anruf, dass die Katze entlaufen ist. Sie ist jetzt weg und wir sind traurig und enttäuscht. Denn sowas darf nicht passieren. Ich übergebe mein Tier mit Vertrauen an den Tierarzt. Und jetzt bekomme ich den Anruf, dass es weg ist. Wie gehe ich vor? Ich möchte mein Tier wieder haben und wir sind sehr traurig. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihre Katze zwischenzeitlich wieder wohlbehalten bei sich zu Hause. Neben der Vermißtenmeldung bei TASSO, können Sie Suchplakate aushängen und die umliegenden Tierheime informieren und darum bitten sofort angerufen zu werden, sobald die Katze dort abgegeben wird. So ärgerlich es auch ist, ist der Tierarzt nicht verpflichtet, aktiv nach der Katze zu suchen. Gegen den Tierarzt wird wahrscheinlich nur ein Schadensersatzanspruch in Frage kommen, z.B. wenn Ihre Katze verletzt aufgefunden wurde und behandelt werden musste oder wenn sie im schlimmsten Falle, was hoffentlich nicht eintritt, tot aufgefunden wird. Für einen Schadensersatzanspruch müsste der Tierarzt oder seine MitarbeiterInnen schuldhaft gehandelt haben, wobei ein Vorsatz unwahrscheinlich ist und eine Fahrlässigkeit übrig bleibt. Zwar wird das Verschulden gesetzlich vermutet, dennoch hat der Tierarzt die Möglichkeit mittels Beweisen zu widerlegen, dass ihn keine Schuld trifft. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Tierarzt (sofern es überhaupt zu einem Rechtstreit kommen sollte) wäre daher am besten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihre Katze zwischenzeitlich wieder wohlbehalten bei sich zu Hause. Neben der Vermißtenmeldung bei TASSO, können Sie Suchplakate aushängen und die umliegenden Tierheime informieren und darum bitten sofort angerufen zu werden, sobald die Katze dort abgegeben wird. So ärgerlich es auch ist, ist der Tierarzt nicht verpflichtet, aktiv nach der Katze zu suchen. Gegen den Tierarzt wird wahrscheinlich nur ein Schadensersatzanspruch in Frage kommen, z.B. wenn Ihre Katze verletzt aufgefunden wurde und behandelt werden musste oder wenn sie im schlimmsten Falle, was hoffentlich nicht eintritt, tot aufgefunden wird. Für einen Schadensersatzanspruch müsste der Tierarzt oder seine MitarbeiterInnen schuldhaft gehandelt haben, wobei ein Vorsatz unwahrscheinlich ist und eine Fahrlässigkeit übrig bleibt. Zwar wird das Verschulden gesetzlich vermutet, dennoch hat der Tierarzt die Möglichkeit mittels Beweisen zu widerlegen, dass ihn keine Schuld trifft. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Tierarzt (sofern es überhaupt zu einem Rechtstreit kommen sollte) wäre daher am besten.