zurück zur Übersicht Darf der Vermieter Besucherhunde verbieten? 09.02.2010 von Sandra W. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe eine Frage zum Mietrecht. Ich hätte in den nächsten Wochen die Gelegenheit einen großwerdenden Welpen (Golden Retriever Mix) bei mir aufzunehmen. Ich besitze bereits einen sechsjährigen Zwergpinscher Mix, der die Begleithundeprüfung hat. Nun studiere ich momentan und hab von der Mutter meines Freundes angeboten bekommen, dass sie morgens auf den Welpen aufpassen könnte, da sie nicht arbeitet. Das Problem ist, dass in der Wohnung die Hundehaltung nicht erlaubt ist. Ich bin mehrmals die Woche (auch über Nacht) zu Besuch. Bisher kamen aber noch keine Beschwerden bezüglich meines ersten Hundes. Auf diesen hat sie auch bisher schon einige Male morgens aufgepasst. Kann der Vermieter dann etwas gegen die stundenweise Pflege des Welpen etwas sagen? Oder kann er generell Besucherhunde verbieten? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn man in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigt, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbote oder eine nicht ausgesprochen Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn man in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigt, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbote oder eine nicht ausgesprochen Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.