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Vermutung auf Überdosis beim Hund

von Tobias W.

Sehr geerte Damen und Herren, ich hatte einen Hund, der regelmäßig beim Tierarzt war. Als ich zur jährlichen Kontrolle gefahren bin und sie den Hund untersuchte, stellte sie wohl fest, dass er was mit dem Herzen hat und Wasser in der Lunge. Daraufhin gab sie mir Tabletten für beides. Ich sollte sie geben und nach 14 Tagen wieder kommen, was ich auch getan habe. Sie fragte mich nur, ob es Auffälligkeiten gab und ich antwortete mit nein. Daraufhin, ohne das sie ihn nochmals untersuchte sagte sie zu mir: Geben sie die Tabletten weiter und wir sehen uns im November wieder. Sie sagte noch, dass er mit den Tabletten noch einige Jahre leben könnte.Ich kenne mich nicht aus und muss mich drauf verlassen was meine Tierärztin sagt, wenn ich das selber könnte bräuchte ich keinen. Ich hab ihr meinen geliebten Hund anvertraut und jetzt ein bissen nach 8 Wochen ist er tot. Ich sagte noch, dass ich es mir gar nicht vorstellen könnte, da er wie immer war. Hat getobt, gespielt, ist wie immer durch den Garten geflitzt, hat nomal gegessen und getrunken. Da bekam ich nur von ihr zu hören (das kann er auch alles machen, bis die Lunge voll ist mit Wasser und dann fällt er um und ist tot), also musste ich es ja glauben und gab ihm die Tabletten weiter. Letzten Samstag bekam er wieder eine und Sonntag war es mit ihm so schlimm, dass wir eine Bereitschaft gesucht (Gott sei Dank) haben und sind mit ihm so schnell es ging zum Tierarzt gefahren. Der konnte aber leider nix mehr machen und wir mussten ihn einschläfern lassen. Ich sagte zu ihm, dass er diese Tabletten bekommen hat, daraufhin sagte er, dass die ganz schön stark sind. Habe ihm gesagt, dass er auch jedes Jahr seine Impfungen hatte auch gegen Zecken, da lies er bloß lauten, dass es wohl zu viel war. Wollte daraufhin einen Bericht haben mit dem was er gesagt hat und da hieß es wieder anders (kann mir denken, dass sich die Ärzte nichts untereiander vorwerfen). Habe mich jetzt selber schlau gemacht und überall was ich gelesen habe heißt es, er muss auf Tabletten eingestellt werden und das wurde er nicht. Genauso wie Röntgen und Blutabnahme. Habe nie gesehen, dass Blut abgenommen wurde oder das er geröntgt wurde, es gab keine Blutbilder und keine Röntgenbilder. Vor zwei Jahren wurde er auch kastriert, weil er wohl was mit der Prostata hatte, was ich jetzt auch schon nicht mehr glaube. Habe jetzt von einigen Leuten erfahren, dass sie auch solche Probleme hatten und haben gewechselt. Einige Leute würden auch zu mir stehen, wenn es hart auf hart kommt. Habe auch schon mit einer Anwältin Kontakt aufgenommen und muss auf Rückantwort warten. Ich habe den Verdacht, dass die Tabletten ihm das Leben genommen haben, weil vorher gar nix war. Das alles hat uns am Sonntag so umgehauen, dass wir seit dem nicht schlafen können und meine Frau seit Sonntag nicht mal was gegessen hat. Ich hoffe es sehr, so schnell es geht was von Ihnen zu hören und das ich dann Abschied von meinem geliebten Hund nehmen kann. Meinen Hund bringt es mir nicht wieder, hilft aber einigen anderen Tieren. Wie kann eine Tierärztin so mit einem Lebewesen umgehen, nur weil die Besitzer keine Ahnung haben und ihr vertrauen müssen. Kenne einige Besitzer, die nie beim Tierarzt waren und die Tiere heute noch leben oder alt geworden sind. Mein Liebling war nicht mal 10 Jahre. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Anlasses an mich wenden müssen.
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet, daher bitte  ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen und im Falle des Versterben des Tieres eines Obduktionsberichts, sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z. B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
Um in Ihrem Falle zu prüfen ob und gegebenenfalls in welcher Höhe (Tierarzthonorar, Medikamente, Fahrtkosten, etc.) Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die Tierärztin haben könnten, könnten Sie selbst oder über sofern Sie zwischenzeitlich anwaltlich vertreten sind zunächst Einsicht in die dortigen Unterlagen fordern. Zwar muss sie Ihnen nicht die Originale aushändigen, muss Ihnen aber gegen Erstattung der Kosten Kopien zuschicken. Anhand der Unterlagen können dann Ihre Ansprüche und die Höhe geprüft werden.
 
 
 

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