zurück zur Übersicht Darf 11-Jähriger einen Hund ausführen? 11.02.2010 von Sabine E. Wir besitzen eine 1-jährige Podencomischlingshündin. Sie ist sozial, verträglich mit anderen Hunden und freundlich allen Menschen gegenüber. Darf unser fast 11-jähriger Sohn mit ihr an der Leine alleine spazieren gehen, oder gibt es da eine Altersregelung, an die man sich halten muss? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Altersvorgabe findet sich zumeist nur für so genannte gefährliche Hunde. So schreibt z.B. das Landeshundegesetz NRW vor, dass sowohl der Halter als auch die Person, die den Hund ausführt, mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Hunde gibt es keine festen Altersvorgaben und muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend dabei sind u.a. Größe, Gewicht und Kraft des Hundes und ob der Jugendliche seinerseits körperlich in der Lage ist, diesen Hund zu halten. Bestehen Zweifel daran, sollten Sie Ihren Sohn nicht allein mit dem Hund spazieren gehen lassen. Überprüfen Sie auch die Unterlagen Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung und informieren sich, ob sich dort etwas zu diesem Thema findet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Altersvorgabe findet sich zumeist nur für so genannte gefährliche Hunde. So schreibt z.B. das Landeshundegesetz NRW vor, dass sowohl der Halter als auch die Person, die den Hund ausführt, mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Hunde gibt es keine festen Altersvorgaben und muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend dabei sind u.a. Größe, Gewicht und Kraft des Hundes und ob der Jugendliche seinerseits körperlich in der Lage ist, diesen Hund zu halten. Bestehen Zweifel daran, sollten Sie Ihren Sohn nicht allein mit dem Hund spazieren gehen lassen. Überprüfen Sie auch die Unterlagen Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung und informieren sich, ob sich dort etwas zu diesem Thema findet.