zurück zur Übersicht Nachbar und Kater auf Auto 29.10.2019 von Pedro L. Meine Nachbarn behaupten, dass mein Kater über deren Autos klettert und beide Wagen schmutzig und zerkratzt sind. Hat mir sogar ein Rechtsanwalt geschrieben. Meine Versicherung hat schon für beide Autos die Polierung bezahlt, weiss nicht, ob die Autos poliert wurden. Heute habe ich wieder einen Brief von einem Nachbarn bekommen, dass der Kater angeblich auf dem Wagen war. Sie verlangen 50 Euro bis 2. November und drohen mit Rechtsanwalt. Ich hab schon ein Schreckgerät montiert, keiner von ihnen kümmert sich (laden). Was soll ich machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten ihre Katzen tatsächlich ein fremdes Auto beschädigen, sind Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB verpflichtet die entstandenen Schäden zu ersetzen. Sollte Ihr Kater das Auto nur verschmutzen, müssten Sie theoretisch die Reinigung bezahlen, oder wie in Ihrem Fall schon durch die Versicherung geschehen die Reinigung und Politur. Allerdings reicht die einfache Behauptung des Nachbarn, dass es sich um Ihren Kater handelt, dafür nicht aus. Er muss nachweisen können, dass der Schaden/die Verschmutzung durch eine Katze verursacht wurde und dass es sich dabei um IHREN Kater handelt, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Prozess vor dem Amtsgericht Celle im Jahre 1998 (Az. 16 C 187/97), in dem ein Sachverständiger, der eine ähnliche Situation begutachten sollte, festgestellt hat, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Da Sie schreiben, dass Ihre Versicherung bereits tätig geworden ist, melden Sie auch den zweiten Fall dort. Die Versicherung wird dann prüfen, ob sie den Schaden regulieren muss oder ob der unberechtigte Anspruch abgewehrt wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten ihre Katzen tatsächlich ein fremdes Auto beschädigen, sind Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB verpflichtet die entstandenen Schäden zu ersetzen. Sollte Ihr Kater das Auto nur verschmutzen, müssten Sie theoretisch die Reinigung bezahlen, oder wie in Ihrem Fall schon durch die Versicherung geschehen die Reinigung und Politur. Allerdings reicht die einfache Behauptung des Nachbarn, dass es sich um Ihren Kater handelt, dafür nicht aus. Er muss nachweisen können, dass der Schaden/die Verschmutzung durch eine Katze verursacht wurde und dass es sich dabei um IHREN Kater handelt, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Prozess vor dem Amtsgericht Celle im Jahre 1998 (Az. 16 C 187/97), in dem ein Sachverständiger, der eine ähnliche Situation begutachten sollte, festgestellt hat, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Da Sie schreiben, dass Ihre Versicherung bereits tätig geworden ist, melden Sie auch den zweiten Fall dort. Die Versicherung wird dann prüfen, ob sie den Schaden regulieren muss oder ob der unberechtigte Anspruch abgewehrt wird.