zurück zur Übersicht Reise in die Niederlande 01.11.2019 von Nina W. Liebe Frau Fries: Ich hätte eine kurze Frage: Wir reisen sehr gerne mit unserem Hund in die Niederlande. Nun läuft seine Tollwutimpfung nächstes Frühjahr aus. Da er eine schwere Autoimmunerkrankung hatte, kann er keinesfalls erneut geimpft werden. Ist es möglich, den Tollwuttiter kurz vor einer möglichen Reise nach dem "Verfallsdatum der Impfung" testen zu lassen und -falls der Test positiv sein sollte - diese Bescheinigung als Tollwutimpfnachweis - zu verwenden? Man könnte dann ja immer kurz vor dem Verreisen testen lassen und so lange wie der Test noch positiv ausfällt, könnten wir noch ins EU-Ausland mit unserem Hund reisen. Oder wird dies nicht als Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung anerkannt? Mit den besten Wünschen, ich würde mich riesig über eine Antwort freuen! :-) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Hund kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes oder eine mehrwöchige teure Quarantänezeit zu vermeiden. Die einschlägige EU-Verordnung für Reisen innerhalb der EU-Länder schreibt eine gültige Tollwutimpfung vor, die im EU-Ausweis eingetragen sein muss. Die Verordnung sieht vor, dass ein Test zur Titrierung von Antikörpern nur bei der Einreise aus einem Drittland in die EU ausreichend ist. Unabhängig von der Frage, ob Sie mit diesem Nachweis in die Niederlande einreisen könnten, könnte die Wiedereinreise nach Deutschland problematisch werden, da hier ausnahmslos nur Hunde mit einem im EU-Ausweis nachgewiesenen wirksamen Impfschutz (wieder)einreisen dürfen. Um verbindliche Antworten zu erhalten, sollten Sie sich an ihr zuständiges Veterinäramt und die Botschaft des Königreichs der Niederlande in der Berlin. Lassen Sie sich zur Sicherheit eine schriftliche Antwort geben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Hund kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes oder eine mehrwöchige teure Quarantänezeit zu vermeiden. Die einschlägige EU-Verordnung für Reisen innerhalb der EU-Länder schreibt eine gültige Tollwutimpfung vor, die im EU-Ausweis eingetragen sein muss. Die Verordnung sieht vor, dass ein Test zur Titrierung von Antikörpern nur bei der Einreise aus einem Drittland in die EU ausreichend ist. Unabhängig von der Frage, ob Sie mit diesem Nachweis in die Niederlande einreisen könnten, könnte die Wiedereinreise nach Deutschland problematisch werden, da hier ausnahmslos nur Hunde mit einem im EU-Ausweis nachgewiesenen wirksamen Impfschutz (wieder)einreisen dürfen. Um verbindliche Antworten zu erhalten, sollten Sie sich an ihr zuständiges Veterinäramt und die Botschaft des Königreichs der Niederlande in der Berlin. Lassen Sie sich zur Sicherheit eine schriftliche Antwort geben.