zurück zur Übersicht Tierarzt Schweigepflicht 18.11.2019 von Regina M. Guten Tag, Kann eine Gemeindeverwaltung mit Kastrationspflicht für Katzen Tierärzte dazu verpflichten Kundendaten an sie weiterzugeben? Danke. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist nicht so einfach zu beantworten und erfordert eine rechtliche Prüfung, die im Rahmen dieses Services nicht geleistet werden kann. Hier sind verschiedene Bereiche betroffen, die zu prüfen sind. So gibt es die Schweigepflicht des Tierarztes, deren Verletzung eine Straftat nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB darstellen kann, Datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Verletzung mit einem drastischen Bußgelder geahndet werden kann und ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne der Strafprozessordnung und die Abwägung ob im Einzelfall trotz bestehender Schweigepflicht eine Aussagepflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegt. Des Weitern muss die zugrundeliegende Kastrationsverordnung und die entsprechenden Sanktionsregelungen/Bußgelder auf rechtliche Wirksamkeit geprüft werden, da ein Verstoß eines Katzenhalters gegen die jeweilige Verordnung ja die Grundlage für eine behördliche Datenanfrage an den Tierarzt, als unbeteiligten Dritten, wäre.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist nicht so einfach zu beantworten und erfordert eine rechtliche Prüfung, die im Rahmen dieses Services nicht geleistet werden kann. Hier sind verschiedene Bereiche betroffen, die zu prüfen sind. So gibt es die Schweigepflicht des Tierarztes, deren Verletzung eine Straftat nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB darstellen kann, Datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Verletzung mit einem drastischen Bußgelder geahndet werden kann und ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne der Strafprozessordnung und die Abwägung ob im Einzelfall trotz bestehender Schweigepflicht eine Aussagepflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegt. Des Weitern muss die zugrundeliegende Kastrationsverordnung und die entsprechenden Sanktionsregelungen/Bußgelder auf rechtliche Wirksamkeit geprüft werden, da ein Verstoß eines Katzenhalters gegen die jeweilige Verordnung ja die Grundlage für eine behördliche Datenanfrage an den Tierarzt, als unbeteiligten Dritten, wäre.