zurück zur Übersicht Eigentümerwechsel/ Hunde vorhanden 22.01.2020 von Susanne B. Hallo, meine Freundin hat in unserem Mehrfamilienhaus einen neuen Vermieter bekommen. Sie hat zwei alte und kranke Yorkshire Terrier, das war dem alten Vermieter bekannt. Im Haus hier hat fast jeder zweite ein oder mehrere Tiere. Abgesehen von einer Mieterhöhung, gegen die vorgegangen wird, verlangt der neue Eigentümer, das die Hunde "abgeschafft" werden. Ist das rechtens? Danke für eine Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da im Mietrecht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB gilt, ist der neue Eigentümer/Vermieter an den alten Mietvertrag und die offensichtlich erteilte Genehmigung/geduldete Hundehaltung des Voreigentümers gebunden. Zudem kann ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht per se vertraglich verbieten, so das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12. Danach muss ein Vermieter in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Da Ihre Freundin bereits gegen die Mieterhöhung vorgeht, sollte sie auch gegen die Abschaffung der Hunde vorgehen und auf die Tatsache hinweisen, dass die beiden Hunde alt und krank sind und auch Tierschutzgründe beachten werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da im Mietrecht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB gilt, ist der neue Eigentümer/Vermieter an den alten Mietvertrag und die offensichtlich erteilte Genehmigung/geduldete Hundehaltung des Voreigentümers gebunden. Zudem kann ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht per se vertraglich verbieten, so das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12. Danach muss ein Vermieter in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Da Ihre Freundin bereits gegen die Mieterhöhung vorgeht, sollte sie auch gegen die Abschaffung der Hunde vorgehen und auf die Tatsache hinweisen, dass die beiden Hunde alt und krank sind und auch Tierschutzgründe beachten werden müssen.