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Chip bewusst nicht ausgelesen

von Ivi I.

Unsere Katze wurde 200 Meter von unserem Haus von einem aufmerksamen Mann  zur Tierarztpraxis gebracht, da sie humpelte. Er teilte mit, dass er der Katze helfen will, ihm die Katze aber nicht gehöre. Unsere Katze wurde damals in genau dieser Praxis gechipt, da sie Freigängerin ist. Als sie sich eine Verletzung zuzog hat unser jetziger Tierarzt die Katze untersucht und ihr eine Spritze gegeben, das Humpeln sollte sich mit der Zeit legen, ein Bruch wurde ausgeschlossen. Die Behandlung kostete uns 40 Euro, der Mann zahlte für denselben Dienst 120 Euro (volles Programm bis hin zur Impfung, Röntgen etc.) in der Praxis, wo unsere Katze damals gechipt wurde. Die Katze bekam innerhalb weniger Tage zwei Spritzen und Medikamente und der Mann die Rechnung, nach einem Chip wurde nicht geschaut. Warum auch, der gute Mann hat einen Auftrag erteilt, damit war das Geldgeschäft in trockenen Tüchern und die Ärztin beruft sich allein auf den Auftrag. Konfrontiert habe ich die Praxis mit dem Nicht-Auslesen des Chips (der wohlgemerkt damals genau in dieser Praxis eingesetzt wurde) und der zweifachen Medikation in kürzester Zeit, der Ärztin habe ich geraten, mit unserem Tierarzt Kontakt aufzunehmen. Im Telefonat hat sie das Fehlverhalten eingeräumt und würde sich wegen einer Lösung bei mir melden, da ich eine finanzielle Rückerstattung forderte. Eine Stellungnahme blieb aus und man versprach mir immer wieder einen Rückruf und eine Lösung, nichts geschah. Ich stattete einen persönlichen Besuch ab, leider verlief dieses Gespräch sehr unprofessionell ab, die Ärztin wurde laut und behauptete plötzlich das Tier würde seit Silvester humpeln, einfach eine Frechheit. Sie wollte kein Geld zurückgeben, wir haben dem Finder natürlich die Kosten erstattet. Wir haben die Katze über den Tierschutzbund wieder bekommen, die Menschen dort erkannten sofort, dass es eine gepflegte und kastrierte Katze ist, das Auslesen des Chips führte unsere Katze wieder nach Hause und so erfuhren wir vom Finder, wie sich alles abgewickelt hat. Kann und darf die Ärztin so handeln? Warum wird der Chip nicht sofort ausgelesen? Wie kann ich mein Tier vor genau solchen Tierärzten schützen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung, da jedoch Emotionen im Rechte keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht des Suchen und Auslesens eines Transponders besteht meines Wissens nicht, auch nicht wenn ein Fundtier gebracht wird. Zu prüfen ist jedoch in jedem Einzelfall, ob sich eine solche Pflicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ergibt bzw. im Rahmen einer Schadensminderungspflicht des Tierarztes, wenn die Höhe der Rechnung geprüft wird.
Da Sie schreiben, dass Ihre Katze auch geimpft worden ist und daher auch ein entsprechendes Dokument ausgestellt worden sein muss, müsste also geguckt werden, ob es sich nur um einen nationalen gelben Impfausweis handelt oder eben einen blauen EU-Heimtierausweis, mit der entsprechenden Verpflichtung der Tierärztin. Da Sie schreiben, dass die Tierärztin ihr Fehlverhalten schon mündlich zugegeben hat, dies aber wahrscheinlich bestreiten wird, müsste geprüft werden, ob sich diese Aussage beweisen lässt.
Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Sie einen Erstattungsanspruch gegen die Tierärztin haben, müsste zum einen die Rechnung vorliegen um die einzelnen Posten anhand der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) überprüfen zu können. Zudem müssten die Einzelheiten bekannt sein, also z.B. ob der Finder die Katze ins Tierheim gebracht hat oder die Tierärztin, und aus welchem Grund der Finder die Katze nicht direkt ins Tierheim gebracht hat, ob er eine ordnungsgemäße Fundmeldung erstattet hat usw.
Sollte sich die Angelegenheit nicht zwischenzeitlich gütlich erledigt haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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