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Kitten nach 3 Wochen tot

von Yvonne E.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 26.1.2020 ein Kitten beim Züchter gekauft. Das Kitten war 1 x geimpft und die Züchterin sagte, dass wir das Kitten nochmal nachimpfen lassen müssen. Nach der Frage, ob die Eltern und das Kitten gesund sei, sagte sie dass die Elterntiere beide auf HCM untersucht wurden und die Tests negativ waren. Das Kitten hätte mal Durchfall gehabt, das wäre aber wieder alles gut. Wir haben das Kitten dann mitgenommen und nach 1 Woche nachgeimpft. Unser Tierarzt hatte es untersucht und festgestellt das er einen dicken Bauch hat. Daraufhin sollten wir eine Wurmkur durchführen. Das haben wir gemacht. Nach 3 Wochen konnte der Kleine nicht mehr Koten. Wir sind wieder zum Tierarzt gefahren und er hat einen Einlauf bekommen. Daraufhin konnte er ein bischen Koten. Am nächsten Tag wurde es aber nicht besser, da es ein Samstag war, sind wir in die Tierklinik gefahren. Dort wurde er untersucht und geröntgt. Nach der Untersuchung kam die Tierärztin wieder und meinte, sie hätte schlecht Nachrichten für uns. Sie hat den Kleinen geröngt und auf dem Bild konnte man keine Organe erkennen, daraufhin hat Sie einen Ultraschall gemacht wo zusehen war das der Bauchraum voller Flüssigkeit war. Diese hat sie punktiert und untersucht, daraufhin hat sie uns mitgeteilt, dass der kleine FIP hat. Wir mussten ihn in der Tierklinik einschläfern lassen. Jetzt bietet uns die Züchterin ein neues Kitten an, unser Tierarzt rät uns davon ab, weil er sagt, dass der Kleine es schon vorher gehabt haben muss. Den Kaufpreis und einen Teil der Tierarztkosten möchte sie uns nicht zurückerstatten, da es laut ihrer Aussage nicht ihre Schuld ist das, der Kleine krank war. Jetzt sind uns ein paar Ungereimtheiten in den Dokumenten aufgefallen. Laut ihres Vereins hätte sie das Kitten ohne zweite Impfung nicht abgeben dürfen. Die erste Impfung war am 1.1.2020 ( welcher Tierarzt hat da auf) der Impfausweis wurde aber erst am 9.1.2020 ausgestellt. Den Stammbaum wollte sie uns nachschicken, weil der durch die Weihnachtsfeiertage noch nicht fertig war. Der Stammbaum wurde am 23.2.2020 ausgestellt, der Kleine ist aber am 22.2.2020 eingeschläfert worden. Können wir von der Züchterin Geld zurück verlangen? Mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Tod Ihres Katers an mich wenden müssen.
Hier geht es um Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag. Da viele Hobbyzüchter Unternehmer im Sinne des BGB sind, gehe ich auch hier davon aus, so dass es sich um einen so genannten Verbrauchsgüterkauf gehandelt haben wird. Weil der Kater bereits so kurz nach Übergabe an FIP verstorben ist, gilt zu Ihren Gunsten die gesetzliche Vermutung, dass er bereits bei Übergabe mangelhaft war, wenn die Züchterin etwas anders behauptet, müsste sie dies beweisen können. Wobei auch die widersprüchlichen Angaben zu Impfung und Ausstellen des Ausweises erklärt werden müssten.
Theoretisch könnten Sie nun vom Kaufvertag zurücktreten und die gesamten Kosten als Schadensersatz zurück verlangen. Da Sie jedoch mit der Züchterin schon Kontakt hatten, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, ob der Rücktritt rechtlich noch möglich ist, oder ob Sie durch Ihre Forderung/eine Vereinbarung rechtlich gesprochen bereits die Kaufpreisminderung erklärt haben und der Rücktritt damit ausgeschlossen wäre. Auch gibt es hinsichtlich FIP unterschiedliche Urteile, die zu prüfen sind.
Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und durch das richtige Vorgehen in voller Höhe geltend machen zu können.

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