zurück zur Übersicht Katzen weiter verkaufen trotz Schutzvertrag 21.03.2020 von Corina B. Hallo, mein Name ist Corina. Ich bin Allergiker und habe mit meinem Freund zusammen zwei Bengal Katzen gekauft, in der Hoffnung, dass ich nicht auf die Katzen reagiere. Wir hatten es vorher bei der Züchterin getestet bei der wir die Katzen gekauft hatten. Alles problemlos. Nun nach vier Wochen habe ich festgestellt, dass ich stark auf die Katzen reagiere mit Schnupfen, Niesen bis hin zu Atemproblemen. Jetzt haben wir einen Cut gemacht und entschieden, dass es so nicht weiter gehen kann und möchten die Katzen weitervermitteln. Wir hatten bei der Hobbyzüchterin einen Schutzvertrag unterschrieben. Darf ich die Katze trotz Schutzvertrag einfach weiter verkaufen? Ich bitte um Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste eben jener Schutzvertrag eingesehen und sofern Regelungen enthalten sind, die dann auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Sollte sich die Züchterin nämlich z. B. wirksam ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht an den beiden Katzen gesichert haben, so müssten Sie sich hieran halten. Da in solchen Verträgen oft weitere Bedingungen zu finden sind, so z. B. dass grundsätzlich keine Abgabe an andere Züchter oder nur nicht an namentlich benannte Züchter stattfinden darf und bei Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, sollten Sie Ihren Vertrag entsprechend einsehen und sofern solche Klauseln vorhanden sind, bei Bedarf anwaltlich auf Wirksamkeit prüfen lassen
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste eben jener Schutzvertrag eingesehen und sofern Regelungen enthalten sind, die dann auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Sollte sich die Züchterin nämlich z. B. wirksam ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht an den beiden Katzen gesichert haben, so müssten Sie sich hieran halten. Da in solchen Verträgen oft weitere Bedingungen zu finden sind, so z. B. dass grundsätzlich keine Abgabe an andere Züchter oder nur nicht an namentlich benannte Züchter stattfinden darf und bei Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, sollten Sie Ihren Vertrag entsprechend einsehen und sofern solche Klauseln vorhanden sind, bei Bedarf anwaltlich auf Wirksamkeit prüfen lassen