zurück zur Übersicht

Hund angemeldet, Bescheid erhalten, vergessen Steuer zu überweisen, keine Mahnung erhalten.

von Katharina E.

Hallo, wir haben uns Mitte 2018 unseren ersten Hund zugelegt und auch bei der Stadt für die Hundesteuer angemeldet. Bescheid kam, erste Rate wurde für 09/2018 bezahlt. Hundemarke wurde erhalten. Lt. Bescheid sollten die nächsten Raten immer im März bzw. September eines Jahres überwiesen werden. Warum auch immer sind wir davon ausgegangen, dass die Raten abgebucht werden und haben uns nicht weiter drum gekümmert... Nun haben wir festgestellt, dass dies natürlich nicht so ist. Effektiv sind also die Zahlungen März+ September 2019 und März 2020 fällig. Wir haben diese jetzt zur Sicherheit erst einmal überwiesen. Wir hätten schon eher gezahlt, wenn es aufgefallen wäre und sind jetzt überrascht, dass bis heute (über ein Jahr) keine Aufforderung oder Mahnung erfolgte. Sofern wir wissen, sind außer dem automatischen Verzug selbst bisher keine Mahnschritte eingetreten. Wir haben weder letztes noch dieses Jahr Aufforderungen oder Fristsetzungen erhalten. Kann es sein, dass wir bei der Stadt durchgerutscht sind, oder sind Zeiten bis zur Aufforderung/Einleitung von Verfahren in dieser Länge normal? Welche Art von Zusätzlichen Kosten / rechtlichen Konsequenzen können nun auf uns zukommen, insbesondere in Betracht dessen, dass die Stadt selbst, soweit bekannt bisher keinen Aufwand zum Eintreiben des Geldes getätigt hat.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus § 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig ergibt sich, dass die Höhe der Hundesteuer durch den Steuerbescheid, der mit einer Dauerwirkung für die Folgejahre erteilt werden kann. Wie Sie richtig schreiben, ist die Steuer laut Satzung in halbjährigen Teilbeträgen am 15.03. und 15.09. jeden Jahres fällig. Wird die fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen automatisch nach der Abgabenordnung zusätzlich zu zahlende Säumniszuschläge an. Dass Sie von der Behörde keine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten haben, ändert daran nichts. Da Sie aber bisher nicht gemahnt worden sind und die geschuldeten Beträge überwiesen haben, sollten abwarten, ob die Behörde überhaupt hierauf reagiert und wenden sich dann mit dem konkreten Bescheid bei Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung